Membrananlage Referenznummer der Bekanntmachung: F110_VE612.5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Membrananlage
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration.
Helmholtz-Zentrum Dresen-Rossendorf e. V.
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Gebäude F110
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration. Zur anzubietenden Leistungen gehören (d.h. im Angebotspreis enthalten) die Lieferung inklusive Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort (Aussenstelle Freiberg, Gebäude F110). Die Inbetriebnahme vor Ort durch Kundendiensttechniker, die Einweisung und Schulung. Zur Abnahme muss die Einweisung erfolgt sein sowie eine Übergabe der Dokumentation in elektronischer Form (USB/CD) und 2-facher Papierausfertigung. Die Garantielaufzeit beträgt 24 Monate auf elektrische und mechanische Anlagenteile. Der Elektroanschluss (Ortsfest) ist durch einen Kundendiensttechniker des AN zu erbringen. Alle Metallgestelle der Einrichtungen sind an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen. Die Leistung des Auftragnehmers besteht aus der einmaligen Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang. Dazu gehört die Übergabe einer Bedienungsanleitung in Deutsch und eine ausführliche Ersatzteile- und Verschleißteileliste.
EFRE 100234297
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Membrananlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Basel
NUTS-Code: CH03 Nordwestschweiz
Postleitzahl: 4057
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.