Reinigung Baden-Württemberg (09/AD/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 361 / 7479-226019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Baden-Württemberg (09/AD/2021)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterhaltsreinigung an den Standorten Waiblingen, Karlsruhe, Heilbronn und Ludwigsburg der Auftraggeberin.
Unterhaltsreinigung Oppenländer Straße 38, 71332 Waiblingen
Waiblingen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterhaltsreinigung im Objekt in Waiblingen der Auftraggeberin.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2025, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.
Am Standort ist neben dem Wechsel auch die wiederkehrende Reinigung der Geschirrtücher für die Teeküchen und Pausenräume sicherzustellen. Die Geschirrtücher werden von der Auftraggeberin beschafft. Für den Standort gehen wir von einer wöchentlich zu reinigenden Menge von 2 Stück aus.
Unterhaltsreinigung Steinhäuserstraße 13, 76135 Karlsruhe
Karlsruhe
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterhaltsreinigung im Objekt in Karlsruhe der Auftraggeberin.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2025, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.
Unterhaltsreinigung Innsbrucker Straße 12, 74072 Heilbronn
Heilbronn
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterhaltsreinigung im Objekt in Heilbronn der Auftraggeberin.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2025, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.
Unterhaltsreinigung Schwieberdinger Straße 58, 71636 Ludwigsburg
Ludwigsburg
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterhaltsreinigung im Objekt in Ludwigsburg der Auftraggeberin.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2025, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.
Am Standort Ludwigsburg ist neben dem Wechsel auch die wiederkehrende Reinigung der Geschirrtücher für die Teeküchen und Pausenräume sicherzustellen. Die Geschirrtücher werden von der Auftraggeberin beschafft. Für den Standort gehen wir von einer wöchentlich zu reinigenden Menge von 2 Stück aus.
Zudem ist das Ein- und Ausräumen der Industriespülmaschine durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen,
— Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
— Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
— Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
— Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
— Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
—— Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregisternotwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
—— Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils [Betrag gelöscht] EUR,
Datenschutzverstöße – [Betrag gelöscht] EUR,
Schlüsselverlust – [Betrag gelöscht] EUR
Verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten („Eigenerklärung Haftpflichtversicherung“).
—— Ein Konzept Personal, Objektbetreuung und Qualitätssicherung, in welchem Fragen zum Personal abgefragt werden sowie der Ablauf eigenverantwortlicher Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung zu beschreiben sind.
—— Die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zur Unterhaltsreinigung sowie zur Glas- und Rahmenreinigung („Formblatt Kalkulationsblatt“).
—— Eine Auflistung der Reinigungs- und Behandlungsmittel und Reinigungsverfahren.
—— Eine Eigenerklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 (oder Nachweis eines gleichwertigen Umweltmanagementsystems).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.