Ausschreibung eines Vertrags über die Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den Schleswig-Holstein – Tarif
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags über die Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den Schleswig-Holstein – Tarif
Die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH), Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel, hat sich entschlossen eine grundlegende Analyse des heutigen SH-Tarifs durchführen zu lassen. Dabei sollen Defizite und Potentiale des Tarifs aufgezeigt werden. Im Anschluss an die Analyse soll gemeinsam mit Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Politik ein zukunftsorientierter Tarifentwicklungsplan entwickelt werden.
Kiel
Seit der Einführung wurde der Tarif sukzessiv weiterentwickelt. Eine grundlegende Tarifüberarbeitung gab es seit der Einführung 2002 jedoch nicht. Die NAH.SH GmbH plant nun eine grundlegende Analyse und Weiterentwicklung des Schleswig-Holstein Tarifs. Es sollen Inkonsistenzen und Defizite des heutigen Tarifs aber auch Potentiale aufgezeigt werden. In einem Tarifentwicklungsplan sollen Ziele und Leitplanken für zukünftige Tarifentwicklung sowie erste Tarifmaßnahmen schriftliche festgehalten werden. Dabei sollen die Wünsche aus den schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten und der (potentiellen) Kunden des Nahverkehrs ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Verkehrsunternehmen. Im Rahmen des Tarifentwicklungsplan werden ausgewählte Tarifmaßnahmen bis zur Umsetzungsreife berechnet und geplant.
Der Auftragnehmer führt die Tarifanalyse sowie Tarifberechnungen eigenständig durch und übernimmt die Steuerung des Projekts.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate
Falls mehr als 3 bis 5 Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) erfüllen, werden diejenigen 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen die am weitestgehende Erfahrung mit den Leistungen anzunehmen ist, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind. Hierfür haben die Bewerber ein Kernteam von 3 Mitarbeitern sowie ein Expertenteam von 5 weiteren Mitarbeitern zu benennen. Die Mitarbeiter dürfen im Fall der Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Es ist verbindlich ein Projektleiter und ein Stellvertreter zu benennen. Als Referenzen des Bewerbers gilt die Summe der von den benannten Mitgliedern des gesamten Projektteams vorgelegten Referenzen. Hier sind keine Lebensläufe vorzulegen, sondern eine Zusammenstellung der Referenzen aller Mitarbeiter pro Bewertungskriterium. Es werden nicht nur die Anzahl der vorgelegten Referenzen, sondern auch die Vergleichbarkeit der erbrachten Referenzleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7)
Alternativ zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate gemäß Ziffer II.2.7) behält sich die Vergabestelle vor, von der Option Gebrauch zu machen, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens einen folgenden Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern die neuen gleichartigen Dienstleistungen dem Grundprojekt entsprechen, das Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV). In diesem Fall würde die Vergabestelle davon absehen, den Dienstvertrag um 12 Monate zu verlängern, und der Auftragnehmer würde für die maximale Zeit von 1 Jahr mit der Erbringung der vergebenen Leistungen beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bieters mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten,
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
3. Erklärung über Nachunternehmer (falls zutreffend),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe:
— Strafrechtliche Tatbestände gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
— Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
— Insolvenzverfahren gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmer-entsendegesetz und Mindestlohngesetz gemäß § 124 Abs. 2 GWB.
5. Erklärung zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung zu Ausschreibungsdokumenten und unveränderten Originaltexten,
7. Erklärung zu Wettbewerbsverhalten,
9. Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH,
10. Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO.
Formulare für diese Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen, die mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden können (https://www.entera1.de/151_pia/)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
a) Umsatz: Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
b) Versicherung: Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für den einzelnen Versicherungsfall; sollte noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage eines Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird. Für die Eigenerklärungen sind die Formulare der Vergabestelle zu verwenden. Diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt (https://www.entera1.de/151_pia/).
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Beratungsleistungen zu erbringen.
Der Bewerber muss über mindestens 3 Referenzbeispiele über vergleichbare Leistungen aus den Jahren 2017, 2018, 2019 oder 2020 verfügen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Beratungsleistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags sowie der jeweilige Auftraggeber inkl. Ansprechpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote in Papierform sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über https://www.entera1.de/151_pia/ zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer ist über https://www.entera1.de/151_pia/ gegeben.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html