Sanierungsmaßnahmen Schloss Eutin 2021-2028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schloss-eutin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmaßnahmen Schloss Eutin 2021-2028
Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Anteil der Architektenleistungen (§34 HOAI) im Rahmen der Zuwendungsbaumaßnahme „Schloss Eutin mit Gärten 2021-2028“ mit Maßnahmen zur Substanzerhaltung sowie zur Entwicklung des Schlosses als herausragendem Beispiel norddeutscher Barockarchitektur samt Gärten.
Schloss Eutin
Die 1992 gegründete Stiftung Schloss Eutin bewahrt und präsentiert das historische und denkmalgeschütze Ensemble aus Schloss und Schlossgarten mit Küchengarten. Mit seiner Bedeutung für die Geschichte Europas ist Schloss Eutin ein Kulturerbe von nationaler Bedeutung und internationalem Rang.
Der Maßnahmenplan Bau 2021-2028 beinnhaltet Baumaßnahmen der Substanzerhaltung sowie Entwicklungsprojekte für Schloss und Umfeld.
Der Umfang der Gesamtinvestitionen beträgt ca. 6 Mio. EUR (brutto) Davon sind ca. 3 077 Mio. EUR für die Maßnahmen Schloss und Umfeld veranschlagt. Die Maßnahmen werden in den Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden geeignete Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Bei nicht vorhersebaren Verzögerungen kann die Laufzeit verlängertr werden.
Nach dem Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen – vgl. III.1.1) bis III.1.3) gem. Auswahlmatrix.
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und
Unterauftragsvergabe:
— den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben bereits im Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll,
— beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen A1) und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen,
— beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag A1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers,
— die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen ist:
Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Bewerbungsbogen A1).
Vorzulegen sind:
1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto).
Vorzulegen sind:
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste, der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie den/die Projektbearbeiter (Formblatt Referenzliste A2). Zwei Referenzprojekte sind bebildert darzustellen (gemäß Referenzblatt-Muster A4) und jeweils mit einer Referenzbescheinigung (Formlatt A.4.1) zu belegen. (Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers,
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers (gemäß Formblatt Bewerbungsbogen A1),
5. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen A1.2).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen A1.3), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen A1.3), vorzulegen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure (für Hochbau) tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974 (gem. Formblatt Bewerbungsbogen A1),
2. Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns A1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform aumass oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 22.7.2021, 12.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av119cda-eu veröffentlicht. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform aumass einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]