Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GLÜB 2021-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glücksburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24960
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.gluecksburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von touristischen Dienstleistungen in den Bereichen Service, Marketing und Vertrieb zur Vermarktung der Stadt Glücksburg (Ostsee) als Tourismus-Destination auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages, einschließlich u. a. Steuerung touristischer Angebote, Betrieb einer Touristinformation, Zimmervermittlung, Werbe- / Eventmaßnahmen, Einziehen der Kurabgabe, nach näherer Maßgabe von Vertrag und Leistungsbeschreibung.
Stadt Glücksburg
Schinderdam 5
24960 Glücksburg
S. oben II.1.4.
Einmalige Verlängerung um 2 Jahre mangels Kündigung.
— AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL 1 (70 %),
— AK 2: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL 2 (30 %).
Einzelheiten der Bewertung dieser Kriterien ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen als Bestandteil der öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption (siehe oben II.2.7).
Leistungsanpassungsvorbehalte gem. Vertragstext und § 2 VOL / B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 1: Unternehmensprofil / -organisation,
— PL 2: Keine Straftaten i. S. v. § 123 StGB,
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
— PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
— PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.,
— PL 6: Keine schweren Verfehlungen,
— PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V.4, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Kriterien: EK-IV Haftpflichtversicherung; EK-V Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze (hinreichend sind jedenfalls [Betrag gelöscht] EUR p. a. im Mittel der letzten 3 Jahre, keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-, [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden),
— WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V.4, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung 1,5 Mio EUR für Personen-, [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreicht, ist eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers) mit der Bereitschaft einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen gegen entsprechende Prämienzahlungen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Kriterien: EK-VI Berufliche Erfahrung / Referenzen betr. im Dauerschuldverhältnis im öffentlichen Auftrag (Kommune oder anderer öffentlicher Auftraggeber) erbrachte Leistungen der touristischen Vermarktung von Kommunen oder vergleichbarer Destinationen; EK-VII Personalstärke.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1: Referenzliste (5 Jahre) über vergleichbare Leistungen (Vergleichbarkeit siehe oben zu EK-VI),
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre).
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Entsprechende Verpflichtungserklärungen sind mit dem Angebot (nicht schon mit dem Teilnahmeantrag) formularmäßig abzugeben.
Im Übrigen vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen / Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt die Auftraggeberin unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die verbindlich zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Die Angebotsfrist läuft bis zum 14.9.2021, 12.00 Uhr (Verlängerung durch Auftraggeberin insbes. im Falle von Verzögerungen bei Auswertung des Teilnahmewettbewerbs ist vorbehalten).
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von [Betrag gelöscht] EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHRHBZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.