Rahmenvertrag – Grundreinigung der historischen Häuser im Freilichtmuseum Museum Molfsee
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 599-1624
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Grundreinigung der historischen Häuser im Freilichtmuseum Museum Molfsee
Erbringung von Reinigungsarbeiten an verschiedenen Hütten im Freilichtmuseum Molfsee der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig.
Die belasteten Stäube enthalten chlororganische Verbindungen (PCP, HCH), Blei, Chrom und Quecksilber. Weitere Gefahrenstoffe können nicht ausgeschlossen werden.
Die für die Reinigungsarbeiten notwendigen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften für Schutzbekleidungen gemäß UVV der BG und PCP-Richtlinie sind zwingend einzuhalten.
Schleswig-Holstein.
Reinigungsvertrag über die Grundreinigung verschiedener Hütten im Freilichtmuseum in Schleswig-Holstein.
Verpflichtende Ortsbesichtigung:
Besichtigungstermine sind in der 27/28. KW 2021 geplant. Nähere Angaben erhalten Sie in den Vergabeunterlagen. Zur Vermeidung eines direkten Kontaktes zwischen den Bietern – wird die Besichtigung getrennt stattfinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Grundreinigung von historischen Hütten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
4. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.
6. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des zweiseitigen Oligopols wäre eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Die Reinigung von historischen Gebäuden gehört zu den spezifischen Aufgaben in der Reinigung. Es können pro Jahr nur ca. 7 Hütten gereinigt werden. Die besonderen Umstände führen zu einer Laufzeit von 7 Jahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträg/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4 Seiten).
9. ausgefülltes Preisblatt.
10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer Und der Bankverbindung.
11. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Erklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Reinigen historischer Gebäude in Museen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
13. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
14. Ausgefüllter Nachweis zur Berechnung des Stundenverrechnungssatz.
15. Konzept, aus dem hervorgeht, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dieses Konzept beinhaltet insbesondere Maskentypen, Filtertypen, Schutzanzüge.
16. Ausgefülltes LV Preis pro Hütte.
17. Nachweis der Objektbesichtigung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de