Projekt Digitale Fähre; Technische Beratung und Planung, Erstellung von Lastenheften sowie Bau- und Installationsbegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 83.2.902.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Digitale Fähre; Technische Beratung und Planung, Erstellung von Lastenheften sowie Bau- und Installationsbegleitung
Projekt Digitale Fähre; Technische Beratung und Planung, Erstellung von Lastenheften sowie Bau- und Installationsbegleitung für die digitale Optimierung der Fahrgastinformation für die Fördeschifffahrt und die Kanalfähre in Kiel.
Kiel
Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Kiel schreibt im Rahmen einer Fördermaßnahme die technische Beratung des Auftraggebers und Planung der technischen Details, die Erstellung von verschiedenen Lastenheften, sowie die Bau- und Installationsbegleitung bei der Umsetzung der mit den Lastenheften ausgeschriebenen Maßnahmen für das Projekt „Digitale Fähre“ aus. Die Teilleistungen sind im Einzelnen:
a. Technische Beratung und Planung
In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie weiterer Projektpartner sollen die Anforderungen an die im Rahmen des Projektes vorgesehenen technischen Ausrüstungsgegenstände (Bordrechner, Dynamische-Fahrgast-Informations-Anzeigen (DFI), Einbindung von Fahrziel-Anzeigen, Digitales Ticketing-System) definiert werden und das Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten geplant werden. Darüber hinaus ist die Detailplanung der baulichen Umsetzung zu planen. Die detaillierte Beschreibung der Teilleistung ist unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
b. Erstellung verschiedener Lastenhefte
Die Erstellung der Lastenhefte für die Ausschreibungen zur Beschaffung und Einrichtung der technischen Ausrüstungsgegenstände sowie der dazugehörigen Baumaßnahmen soll durch den Auftragnehmer (AN) in Abstimmung mit dem AG und Projektpartnern erfolgen. Die detaillierte Beschreibung der Teilleistung ist unter Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
c. Baubegleitung/Umsetzung der Maßnahmen
Der AN übernimmt die Bauüberwachung der Bauarbeiten zur Aufstellung der DFI-Anzeigen und koordiniert den Einbau und die Vernetzung der technischen Ausrüstungsgegenstände an Land und auf den Fährschiffen bis zum erfolgreichen technischen Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten in Zusammenarbeit mit dem AG und dessen Projektpartnern. Die detaillierte Beschreibung der Teilleistung ist unter Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Eintragung ins Berufsregister oder bei der IHK,
— Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen gemäß Landesbauordnung für Schleswig-Holstein.
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis der Berufshaftpflicht.
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzen des Bewerbers zur Erfahrung im Projektmanagement und zu Kenntnissen in mindestens einem der Bereiche: ITCS und Echtzeitmanagement im ÖPNV, Digitales Ticketing, VDV-Schnittstellen, DFI-Anzeigen und im Bereich der Schiffsleittechnik,
— Übersicht des für die Leistung vorgesehenen Personals,
— Tabellarische Lebensläufe zum beruflichen Werdegang inklusive Referenzliste des vorgesehenen Personals.
Zur Form der Referenzen wird auf Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auf gesondertes Verlangen ist nach Angebotsabgabe die Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn ausgefüllt vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 22.7.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien:
Projektreferenzen des Bewerbers: 40 %
Referenzen des eingesetzten Personals: 20 %
Angebotspreis: 30 %
Reaktionszeit und Anzahl Abstimmungstermine: 10 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de