Neubau Zweifachsporthalle für die Oberschule Höltystraße – Planungsleistung Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zweifachsporthalle für die Oberschule Höltystraße – Planungsleistung Objektplanung Gebäude
Die Stadt Leipzig beabsichtigt im Zuge der Modernisierung der Oberschule Höltystraße in Leipzig den Neubau einer Zweifachsporthalle. Aufgrund der sehr beengten Grundstückssituation wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erstellt, die die Umsetzbarkeit bestätigt hat. Der Kostenrahmen für KG 300-500 beträgt 4,8 Mio. € brutto Der Planungsbeginn erfolgt am 1.Juli 2021. Die Baugenehmigung soll im April 2022 eingereicht werden, der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen, die Fertigstellung im 3. Quartal 2025.
Leipzig
Objektplanung Gebäude HOAI § 34, LP 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 HOAI. Nach der Genehmigungsplanung wird voraussichtlich die Auftraggeberschaft zur LESG wechseln. Die weitere Beauftragung erfolgt dann auf der Grundlage des gleichen Vertrages wiederum stufenweise durch die LESG.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphase 1-4 HOAI. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Zweifachsporthalle Höltystraße Objektplanung Gebäude
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
— Veröffentlichung EU-Amtsblatt 3.2.2021,
— Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Elvis 8.3.2021 um 10.00 Uhr,
— Auswertung und Einladung der Bewerber bis 15.3.2021,
— Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen 26.3.2021 um 10.00 Uhr,
— Vergabeverhandlung 31.3.2021,
— finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen 8.4.2021 um 10.00 Uhr,
Information über beabsichtigte Vergabe 18.KW 21.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.