Betreibung Übergangswohnheim Buchenstr. 15b Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1042-00043

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 119-315990)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreibung Übergangswohnheim Buchenstr. 15b

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1042-00043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betreibung des Übergangswohnheim Buchenstr. 15b in 01097 Dresden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-315990

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Anstatt:

Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB),Eigenerklärung ordnungsgemäße, Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit

Telefon-Nr.sowie mind. 2 Referenzschreiben,Eigenerklärung zum Personaleinsatz entsprechend Vorgaben gem. §4 (4) Betreibervertrag und dass die Stelle des Heimleiters mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) beträgt, Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in gemäß § 4 Abs. 5 des Betreibervertrages (nach Zuschlagserteilung und vor Leistungserbringung ist der entsprechende Nachweis auf Anforderung vorzulegen), Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht.

muss es heißen:

— Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB);

— Eigenerklärung ordnungsgemäße, Gewerbeanmeldung;

— Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft;

— Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr. sowie mind.2 Referenzschreiben;

— Eigenerklärung das die Stelle des Heimleiters mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen muss;

— Eigenerklärung über die Einhaltung der Forderung zur Heimleitung: Die Heimleitung wird durch geeignetes Personal ausgeführt, welches nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Qualifikation und ihrem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bietet, dass das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird;

— Eigenerklärung Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in (gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache, z. B. in Englisch oder Arabisch und

— eine abgeschlossene Hochschulbildung durch Diplom (FH, BA) oder Bachelor (FH, BA oder Uni) in der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder vergleichbare Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Erwerb durch eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Unterbringung von geflüchteten Menschen);

— Eigenerklärung über die Einhaltung der notwendigen personellen Maßnahmen: personelle Maßnahmen sind vom Betreiber zur Erfüllung zu veranlassen und kostenmäßig abzudecken, personelle Besetzung ist so zu wählen, dass ein reibungsloser Betrieb der Unterkunft garantiert ist und auch Urlaubs- und Krankheitsfälle abgedeckt sind.

Mindestbesetzung: Montag und Mittwoch: von 08 bis 16 Uhr Dienstag und Donnerstag: von 08 bis 18 Uhr Freitag: von 08 bis 14 Uhr Anwesenheit durch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Heimleitung. An Feiertagen entfällt die Anwesenheitspflicht. Außerhalb dieser Zeiten richtet sich der Personalbedarf nach der aktuellen Situation Der Betreiber ist für die Schulung und Einarbeitung des Personals verantwortlich. Bei Nichtanwesenheit der Heimleitung bzw. deren Vertretung oder weiterem Betreuungspersonal wird das Objekt täglich durch einen Concierge-/Wachdienst im Auftrag des Betreibers abgesichert, damit das Objekt 24 Stunden täglich besetzt ist.

— Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Ergänzung zu IV.1.11): Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Wertungskriterien:

1. Preis 40 %;

2. Leistungsqualität 60 %;

2.1 Unterbringung, soziale Betreuung und Zusammenleben im ÜWH (25 %);

2.2 Ordnung und Sicherheit (25 %);

2.3 Sozialraumorientierung (15 %);

2.4 Netzwerkarbeit (10 %);

2.5 Kooperation mit Migrationssozialarbeit (MSA) (10 %);

2.6 Qualitätsmanagement (15 %).

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