Ausbau Netzinfrastruktur – Los 355 Schwachstrom BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.329.01.355
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Netzinfrastruktur – Los 355 Schwachstrom BA 2
Das Universitätsklinikum Leipzig beabsichtigt, die Infrastruktur des Datennetzes auf dem gesamten Campus an der Liebigstraße zu ertüchtigen und auszubauen. Die Maßnahmen finden in insgesamt 16 Gebäuden statt. Die dafür erforderlichen Verkabelungen werden in den bestehenden Trassen und Kabelwegen verlegt.
Die neu zu verlegenden LWL-Kabel müssen mit neuen Steckern ausgerüstet und gemessen werden. Die neu zu verlegenden Stromleitungen müssen vom Kabelkanalswitch bin in die Etagenverteilerschränke verlegt und an neue Sicherungen, sowie Stromversorgungsgeräte, angeschlossen in Betreib genommen werden. Für den Einbau der neuen Kabelkanalswitches ist ein Befähigungsnachweis für die Fabrikate von Microsens und Nexans vorzulegen. Da der zur Anwendung kommende Miniswitch (Hersteller) noch nicht bekannt ist, werden zur Sicherung des Wettbewerbes die Nachweise zur Einbaubefähigung der beiden namenhaften Hersteller Nexans und Microsens gefordert. Der medizinische Betrieb darf während der Ausführung nicht beeinträchtigt werden. Die Bauarbeiten finden parallel Bauabschnitts-, Raum- und Gebäudeweise statt.
Leipzig, DE
Folgende Leistungen sind in großen Mengen zu erbringen:
— Primärbereich: LWL – Kabel Singlemode (ca. 700 m über alle Gebäude); Patchfelder OS2 und dazugehörigen Patchkabeln (ca. 4 St. über alle Gebäude),
— Sekundärbereich: LWL – Kabel Multimode (ca. 4 000 m über alle Gebäude); Spleißverteiler (ca. 56 St. über alle Gebäude); Patchfelder OM4 und dazugehörigen Patchkabeln (ca. 200 St. über alle Gebäude),
— Tertiärbereich: Verlegung von Kabel/Leitungen über Unterhangdecken (ca. 7 000 m über alle Gebäude); LWL – Breakout-Kabel OM4 (ca. 12 000 m über alle Gebäude); LC-Stecker inkl. Feldmontage (ca. 11 000 St. über alle Gebäude); Einbau Kabalkanalswitches mit allem notwendigen Zubehör (ca. 3 400 St. über alle Gebäude),
— WLAN: Einbau WLAN – AccessPoints mit allem notwendigen Zubehör (ca. 90 St. über alle Gebäude); Verlegung Datenkabel Kat6A (ca. 5 000 m über einen Teil der Gebäude),
— Verteilerschränke: Lieferung und Montage von Verteilerschränken verschiedener Größen und allem notwendigen Zubehör (ca. 30 St. über alle Gebäude).
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV (Langtext) als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung. Für den Einbau der neuen Kabelkanalswitches ist ein Befähigungsnachweis für die Fabrikate von Microsens und Nexans vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gem. § 6a EU Nr. 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 3 Jahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die Referenzen sind mit Angabe des jeweiligen Ausführungsorts, Ausführungszeit und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer zu versehen.
Für den Einbau der neuen Kabelkanalswitches ist ein Befähigungsnachweis für die Fabrikate von Microsens und Nexans vorzulegen. Da der zur Anwendung kommende Miniswitch (Hersteller) noch nicht bekannt ist, werden zur Sicherung des Wettbewerbes die Nachweise zur Einbaubefähigung der beiden namenhaften Hersteller Nexans und Microsens gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Leipzig AöR, Liebigstraße 18, Haus B, 04103 Leipzig, Vergabestelle Bereich 5. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
GWB, § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uniklinik-leipzig.de