6002120904-BwDLZ Kiel – LB070 – RV Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 6002120904-BwDLZ Kiel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002120904-BwDLZ Kiel – LB070 – RV Winterdienst
6002120904-BwDLZ Kiel – Winterdienst.
1 Marinestützpunkt Eckernförde
24340 Eckernförde
Winterdienstarbeiten im Marinestützpunkt Eckernförde (3 287,60 m2).
2 Liegenschaften Eckernförde
24340 Eckernförde
Winterdienstarbeiten in der Preußer-Kaserne (765,5 m2) und in der Servicestation Bekleidung (10,25 m2).
3 Erprobungsgelände Eckernförde
24340 Eckernförde
Winterdienstarbeiten auf dem Erprobungsgelände Eckernförde (264,3 m2).
4 Marinestützpunkt Kiel
24106 Kiel
Winterdienstarbeiten im Marinestützpunkt Kiel (1 041,9 m2).
5 Kronshagen
24119 Kronshagen
Winterdienstarbeiten in der Dienstliegenschaft Kronshagen (398 m2).
6 Munitionslager Laboe
24235 Laboe
Winterdienstarbeiten im Munitionslager Laboe (1 271,80 m2).
7 Marinearsenal Kiel
24148 Kiel
Winterdienstarbeiten im Marinearsenal Kiel (1 241,30 m2).
8 Stadtliegenschaften Kiel
24106 Kiel
Winterdienstarbeiten in den Liegenschaften:
— Bundeswehrverwaltungszentrum (30,30 m2),
— Dienstliegenschaft Parkstr. (12 m2),
— Dienstliegenschaft Feldstr. (80,80 m2),
— Kaserne Feldstr. (225,90 m2).
9 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
24106 Kiel
Winterdienstarbeiten in den Liegenschaften:
— Dienstliegenschaft Hertastr. (19,5 m2),
— Dienstliegenschaft Rostocker Str. 10/12 (36,60 m2),
— Dienstliegenschaft Warnemünder Str. (17,5 m2),
— Dienstliegenschaft Rostocker Str. 18/20 (40,4 m2),
— Kaserne Arkonastr. (52,5 m2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug.
Weitere Bedingen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]