Maklerkooperation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunal-assekuranz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maklerkooperation
Umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen.
Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 36 000 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen.
Dazu gehören insbesondere: die Vermittlung von Versicherungen aller Art – soweit rechtlich zulässig – sowie die damit zusammenhängende Beratung und Betreuung der Auftraggeber, das Beitragsinkasso, die Unterstützung der Auftraggeber bei der Risikoanalyse, der Ermittlung des Versicherungsbedarfs, bei Schadenverhütungsmaßnahmen; die Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Verwaltung und Pflege sowie Anpassung der betrieblichen Versicherungsverträge (nicht umlagefähig) und der Versicherungsverträge für eigene und fremde verwaltete Gebäude (umlagefähig) sowie die damit zusammenhängende Beratung und Betreuung der Auftraggeber, die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadenfällen, die Auswertung von Schadenstatistiken.
Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsvermittler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und unterstützt. Der Bereich der Schadenregulierung im Bereich der Gebäudeversicherung wird als Abbestelloption beauftragt.
Es ist eine Beauftragung für ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr beabsichtigt, soweit nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Die maximale Laufzeit wird 5 Jahre, also bis 31.12.2026, betragen.
Der Bereich der Schadenregulierung im Bereich der Gebäudeversicherung wird als Abbestelloption beauftragt.
Die KAV kann die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Bieters in Bezug auf die vorbenannte Schadensregulierung durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem späteren Vertragspartner jederzeit abbestellen (Abbestelloption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen,
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014: als Handelsregisterauszug (wenn die Eintragung für das Unternehmen vorgeschrieben) und Nachweis der Eintragung in das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler und -berater nach § 11a Gewerbeordnung (GewO),
5. Nachweis einer gewerberechtlichen Erlaubnis der Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs.1 Gewerbeordnung (GewO).
1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder vergleichbare Unterlagen, welche den Aufschluss über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers geben.
2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (wohnungswirtschaftlicher Umsatzanteil).
3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Bewerber muss die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO in Verbindung mit §§ 11 bis 13 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) mit den für den Auftrag angemessenen Deckungssummen nachweisen. Als angemessen werden Deckungssummen ab 8 Mio. EUR pro Schadensfall angesehen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der geforderte Versicherungsschutz (fort-)bestehen wird.
Bei Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur aktuell bestehenden Versicherungspolice und der Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den angemessenen geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten angemessenen Deckungssummen zwingend vorzulegen.
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung Referenzen; Es sind jeweils der Auftragsgeber nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, der Auftragsgegenstand, die Laufzeit und Abschluss des Projektes, Umsatz aus Courtage/Honorar, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter zu benennen und die erbrachten Leistungen kurz zu beschreiben.
2. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren, unterteilt nach Fachqualifikation.
Zu 1.: mindestens 3 vergleichbare Referenzenprojekte der letzten 3 Jahre (ab 2018); die Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn diese (kumulativ) Tätigkeiten für Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 000 verwalteten Wohnungen betreffen, Betreuung von Versicherungsverträgen für umlage- und nicht umlagefähigen Versicherungen umfassen und jeweils einen Mindestumsatz (aus Courtage/Honorar) von T EUR 200 p.a. haben. Bieter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3.
a) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen (im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des (vertretungsberechtigten) Unterzeichners) die händische Unterschrift), mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter II.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
d) Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 16. Juli 2021, Ortszeit: 20.00 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht], Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.