Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung eines Thematischen Weihnachtsmarktes auf der Prager Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GB113-00011
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung eines Thematischen Weihnachtsmarktes auf der Prager Straße
Die Landeshauptstadt Dresden vergibt das Recht, in den Jahren 2022 bis 2024 auf öffentlich nutzbarem Verkehrsraum einen Weihnachtsmarkt betreiben zu dürfen (mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch die Konzessionsgeberin bis 2026).
Dresden, Prager Straße
Die konkrete Umsetzung des Thematischen Weihnachtsmarktes ist standortgebunden und abhängig vom Konzept des Bieters/Konzessionärs. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
Die Anzahl der Bewerber, die vom AG zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf 3 bis 5 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält das Dokument Aufforderung Teilnahmewettbewerb. Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage des Erstangebotes zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag = Formular zur Eigenerklärung ist über die Vergabeplattform in Textform gezeichnet (Ausschlussgrund) fristgerecht elektronisch einzureichen. Teilnahmeanträge, die per Post, E-Mail, Fax oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Die Verwendung des o. g. Formulars ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente/Unterlagen bzw. Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson(en), Telefon, E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung, Rechtsform, Vertretungsberechtigung),
2. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Berufsregister. Der Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln und darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein. Bei Bewerbern aus anderen Herkunftsländern muss eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist,
3. Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
4. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in Textform abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular zur Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe (Stufe 2) ist für Einzelunternehmer/-innen bzw. alle natürlichen Vertreter/-innen einer juristischen Person ein Führungszeugnis vorzulegen.
1. Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den Umsatz im Bereich der Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Werden die geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Eignungsleihe muss ebenfalls eine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
4. Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (nicht älter als 3 Monate, z. B. Creditreform, Bürgel).
— Eigenerklärung über Referenzen aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (mindestens eine Referenz).
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter evergabe.de.
Die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich den Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag, der um die in Ziffer III.1) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Der Teilnahmeantrag kann unter der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Formulars zur Eigenerklärung ist verbindlich.
Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Anlagen zum Teilnahmeantrag sowie zum Angebot dürfen max. 40 MB nicht überschreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.