Sanitärfertigzellen – 419 Referenznummer der Bekanntmachung: TED56-0NW050P01/2021-001076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärfertigzellen – 419
Neubau eines Studierendenwohnheims mit 159 Wohneinheiten auf dem Uni-Campus in 24943 Flensburg.
In 10 Wohngruppen max. 12 Einzelzimmer inkl. Bad und Gemeinschaftsküchen. 5 Einheiten mit jew. barrierefreien Einzelzimmern mit Bädern und Kochnischen.
Technikräume, Wasch- und Trockenraum sowie Abstellräume im Untergeschoss.
Gebäude aus 3 rechteckigen Baukörpern, über 2 Treppenhäuser verbunden. Maximale Abmessungen ca. 75,80 x 13,75 x 11,30 m (L x B x H).
Ca. 1 000 m2 Grundfläche / ca. 15 260 m³ BRI / ca. 4 870 m2 BGF / ca. 4 320 m2 Nutzfläche
Bauweise: 5-geschossig aus Stahlbeton-Fertigteilen, mit Teilunterkellerung und teilw. Pfahlgründung. Kerngedämmte 2-schalige Ziegelfassade. Die Wohneinheiten erhalten Sanitär-Fertigzellen mit Dusche, WC, Waschtisch.
Sonstiges: Kunststofffenster, zentrale Abluftanlage, Fernwärmeanschluss
Auf dem Grundstück 160 Fahrrad- und 19 Kfz-Stellplätze, Stellplatz für Müllcontainer, Pflasterflächen z.T. wasserdurchlässig, wassergebundene Oberflächen.
Auf dem Campus 8
24943 Flensburg
159 St. Sanitär-Fertignasszellen, monolithisch Jew. mit bodengleicher Dusche, WC, Waschtisch, Komplett ausgetstattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärfertigzellen – 419
Ort: Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]