Kampagne zum Bevölkerungsschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0459/24/11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smi.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampagne zum Bevölkerungsschutz
Rahmenvereinbarung kreative und konzeptionelle Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit des SMI im Bereich Bevölkerungsschutz.
Los 1 und Los 2
Ehrenamt
Kreative und konzeptionelle Begleitung bei der Fortführung der Kampagne „Du bist unsere Rettung — Ehrenamt mit Blaulicht“.
Verlängerungsoption um 2-mal 1 Jahr.
Blaulichtpreis
Kreative und konzeptionelle Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne zur Vergabe eines „Blaulichtpreises“.
Verlängerungsoption um2-mal 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Nachweis Eintrag Handelsregister,
— Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Strafregister, Gewerbezentralregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des /der Geschäfts-führer/s.
— Bescheinigungen / Eigenerklärung aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen sowie von Steuern und Abgaben nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt,
— Erklärung / Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Liquidation befindet noch dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- bzw. das Vergleichsverfahren eröffnet ist, er nicht aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen,
— Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf die mit dieser Aufgabenstellung vergleichbaren Aufträge,
— Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre sowie tabellarische Auflistung der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, welche voraussichtlich nach Zuschlagserteilung für den Auftrag zur Verfügung stehen,
— Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages,
— Übersicht zur technischen Ausstattung.
— Übersicht zur technischen Ausstattung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363