Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20D510030

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 20D510030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudeplanung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wettiner Platz,

01067 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Hochschule für Musik (HfM) in Dresden. Der Hauptstandort der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber liegt zentral auf der Altstädtischen Seite südlich der Elbe und gehört zum Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt / Seevorstadt-West. Das Quartier wird im Westen durch den Wettiner Platz mit dem Altbau der Hochschule für Musik, im Norden durch die Schützengasse und im Süden durch die Grüne Straße begrenzt. Der Altbau am Wettiner Platz 13 wurde 1879 als Wettiner Gymnasium (Arch. Theodor Friedrich) errichtet. Nach 1981 wurde das Gebäude saniert und umgebaut und seither durch die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden genutzt. 2008 wurde der Neubau mit Proben- und Konzertsaal (Arch. hammeskrause) als Erweiterung des Hauptstandortes eröffnet. Der unmittelbare städtebauliche Rahmen ist heterogen und differenziert. Das bauliche Umfeld wird durch unterschiedliche Gebäudetypologien aus verschiedenen Zeitepochen geprägt.

Die Bebauung um den Wettiner Platz steht heute zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Zu den Kulturdenkmalen zählen unter anderem der Altbau der Hochschule für Musik am Wettiner Platz und die beiden angrenzenden Gebäude Grüne Straße 30 und 32. Letzteres wird, zurzeit durch die HfM als Verwaltungsgebäude genutzt und verfügt über bauliche Verbindungen zum Altbau der HfM. Zur Umsetzung des Bedarfes wird das Quartier der ehemaligen Hut- und Lederfabrik als Erweiterungspotential zur bedarfsgerechten Unterbringung der anerkannten Flächen betrachtet. Die Gebäude der ehemaligen Hut- & Lederfabrik im Inneren des Quartiers (Grüne Str. 10, 20) unterstehen nicht dem Denkmalschutz. Das Wettbewerbsareal umfasst ca. eine Fläche von 4 600 qm, davon sind aktuell ca. 1 410 qm durch die Gebäude der ehemaligen Hut- und Lederfabrik und das ehemalige Wohngebäude Grüne Straße 24 überbaut. Für den Wettbewerbsentwurf steht das gesamte Areal zur Verfügung, die benannten ruinösen Bestandsgebäude der Hut- und Lederfabrik sind zum Abriss vorgesehen, die Grüne Straße 24 kann ebenfalls abgerissen werden oder entwurfsabhängig in das städtebauliche Konzept integriert werden. Das zu realisierende Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst eine Nutzfläche (NUF 1-6) von ca. 2 919,5 m2 und beinhaltet folgende Funktionen:

— Fachliche Nutzung (Lehr- und Forschungsflächen),

— Zentrale Nutzung (Verwaltungsräume),

— Bibliothek.

Die Baumaßnahme des Erweiterungsbaus wird, nach vorläufiger Grobkostenschätzung mit Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) nach DIN 276 in Höhe von 21 Mio. EUR (ohne Abbruch) eingeschätzt.

Der Wettbewerb wird ausgelobt als einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil (RPW 2013 § 3) mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (entspr. VgV). Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die LPH 2 bis 4 gemäß § 34 HOAI. Die weitere Beauftragung für die LPH 5 bis 8 sowie 9 gemäß § 34 HOAI erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Projektorganisation / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: 2. Projektmanagement / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: 3. Ergebnisse Planungswettbewerb / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 10,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 2 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 3 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Anschluss eines Planungswettbewerbes mit den Preisträgern des Wettbwerbs. Der Planungswettbewerb wurde unter der Nr. 2020/S 183-442643 veröffentlicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2021

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