Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20D510030

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 20D510030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudeplanung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wettiner Platz,

01067 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Hochschule für Musik (HfM) in Dresden. Der Hauptstandort der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber liegt zentral auf der Altstädtischen Seite südlich der Elbe und gehört zum Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt / Seevorstadt-West. Das Quartier wird im Westen durch den Wettiner Platz mit dem Altbau der Hochschule für Musik, im Norden durch die Schützengasse und im Süden durch die Grüne Straße begrenzt. Der Altbau am Wettiner Platz 13 wurde 1879 als Wettiner Gymnasium (Arch. Theodor Friedrich) errichtet. Nach 1981 wurde das Gebäude saniert und umgebaut und seither durch die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden genutzt. 2008 wurde der Neubau mit Proben- und Konzertsaal (Arch. hammeskrause) als Erweiterung des Hauptstandortes eröffnet. Der unmittelbare städtebauliche Rahmen ist heterogen und differenziert. Das bauliche Umfeld wird durch unterschiedliche Gebäudetypologien aus verschiedenen Zeitepochen geprägt.

Die Bebauung um den Wettiner Platz steht heute zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Zu den Kulturdenkmalen zählen unter anderem der Altbau der Hochschule für Musik am Wettiner Platz und die beiden angrenzenden Gebäude Grüne Straße 30 und 32. Letzteres wird, zurzeit durch die HfM als Verwaltungsgebäude genutzt und verfügt über bauliche Verbindungen zum Altbau der HfM. Zur Umsetzung des Bedarfes wird das Quartier der ehemaligen Hut- und Lederfabrik als Erweiterungspotential zur bedarfsgerechten Unterbringung der anerkannten Flächen betrachtet. Die Gebäude der ehemaligen Hut- & Lederfabrik im Inneren des Quartiers (Grüne Str. 10, 20) unterstehen nicht dem Denkmalschutz. Das Wettbewerbsareal umfasst ca. eine Fläche von 4 600 qm, davon sind aktuell ca. 1 410 qm durch die Gebäude der ehemaligen Hut- und Lederfabrik und das ehemalige Wohngebäude Grüne Straße 24 überbaut. Für den Wettbewerbsentwurf steht das gesamte Areal zur Verfügung, die benannten ruinösen Bestandsgebäude der Hut- und Lederfabrik sind zum Abriss vorgesehen, die Grüne Straße 24 kann ebenfalls abgerissen werden oder entwurfsabhängig in das städtebauliche Konzept integriert werden. Das zu realisierende Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst eine Nutzfläche (NUF 1-6) von ca. 2 919,5 m2 und beinhaltet folgende Funktionen:

— Fachliche Nutzung (Lehr- und Forschungsflächen),

— Zentrale Nutzung (Verwaltungsräume),

— Bibliothek.

Die Baumaßnahme des Erweiterungsbaus wird, nach vorläufiger Grobkostenschätzung mit Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) nach DIN 276 in Höhe von 21 Mio. EUR (ohne Abbruch) eingeschätzt.

Der Wettbewerb wird ausgelobt als einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil (RPW 2013 § 3) mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (entspr. VgV). Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die LPH 2 bis 4 gemäß § 34 HOAI. Die weitere Beauftragung für die LPH 5 bis 8 sowie 9 gemäß § 34 HOAI erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Projektorganisation / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: 2. Projektmanagement / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: 3. Ergebnisse Planungswettbewerb / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 10,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 2 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 3 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Anschluss eines Planungswettbewerbes mit den Preisträgern des Wettbwerbs. Der Planungswettbewerb wurde unter der Nr. 2020/S 183-442643 veröffentlicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2021

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz