Abfallwirtschaftsbetrieb; Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 71.3.901.20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallwirtschaftsbetrieb; Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024
Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister – Abfallwirtschaftsbetrieb
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 8 Jahre, wenn er nicht mindestens 24 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Unternehmensbeschreibung (siehe Leistungsbeschreibung),
— Registereintrag (hierzu wird auf das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen verwiesen).
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung.
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— EfB-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ des AVV 20 03 01 oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung; als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff,
— Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n),
— Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen >20 % (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken),
— Genehmigungsauszug Übergabestelle (Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
(Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
(Sofern die vorgesehene Entsorgungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis 5.8.2021 einschließlich ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe (siehe Formblatt 227 Zuschlagskriterien, Leistungsbeschreibung):
— Preis – 80 %,
— Umweltbezogene Eigenschaften – 20 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de