Potenzialanalyseverfahren mit modularen Online-Tests (05/PE/2021)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 103-271320)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 361 / 7479-226014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Potenzialanalyseverfahren mit modularen Online-Tests (05/PE/2021)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer, auf deren Grundlage die Auftraggeberin externe Unternehmensberatungsleistungen zur Neuentwicklung eines Potenzialanalyseverfahrens in Anspruch nehmen kann. Dieses neu zu entwickelnde und umfassende Potenzialanalyseverfahren soll für die Auftraggeberin konzeptioniert werden. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin hierzu zu beraten und dabei zu unterstützen, ein neues und in sich schlüssiges Konzept zu erstellen. Die Auftraggeberin sieht zudem eine Evaluation der Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Potenzialanalyseverfahren vor. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Neukonzeption des Potenzialanalyseverfahrens ein modular aufgebautes Onlinetestverfahren webbasiert bereitzustellen und zu hosten. Der Zugriff auf die Online-Testverfahren erfolgt webbasiert. Das Hosting erfolgt auf einem Server des Auftragnehmers; ausschließlicher Serverstandort ist Deutschland o. anderes Land in der EU.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu Beratertagen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu Beratertagen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit insgesamt 38 Beratungstage (Preisblatt (80), Pos. I1) und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerung insgesamt 45 Beratungstage (Preisblatt (80) Pos. I2).