Lieferung von Niederflurbussen in 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Busbeschaffung 2022/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Niederflurbussen in 2022/2023
Lieferung von Niederflurbussen Low Entry in 2022/2023.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von 11 Überlandbussen Low Entry mit Automatikgetriebe:
— Länge ca. 12 m, Dieselmotor ca. 220 kW, Abgasemission Euro 6 (aktuelle Version),
— Lieferung Mai 2022 (6 Stück) bzw. Mai 2023 (5 Stück).
Abhängig von der erfolgten Zustimmung des Kreises Plön
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— ausdrückliche Zusicherung, dass keine Insolvenz oder Liquidation eingeleitet ist,
— Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001/EN 29001 ff,
— Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
— ein aktueller Handelsregisterauszug.
—Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Bereich der Busherstellung für die letzten 5 Geschäftsjahre.
Zur Abgabe eines Angebotes werden nur Unternehmen aufgefordert, die nachweislich erfolgreich Lieferungen dieser Art und dieses Umfangs ausgeführt haben.
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Bereich der Busherstellung für die letzten 5 Geschäftsjahre.
Eine Referenzliste von in den letzten 5 Jahren belieferten Kunden (Lieferjahr, Stückzahl, Einsatzgebiet) ist vorzulegen.
— Zahlung 30 Tage netto nach mangelfreier Lieferung, Skonto möglich,
— Abweichungen in Verhandlungsverfahren möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird kein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Die geforderten Unterlagen sowie die kompletten Angebote müssen bis zum Abgabetermin vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.