Erweiterung Gemeinschaftsschule Meldorf Elektroinstallation, 32100149OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meldorf
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25704
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mitteldithmarschen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gemeinschaftsschule Meldorf Elektroinstallation, 32100149OV
Elektroinstallationen.
25704 Meldorf
„Öffentliche Erschließung:
Die Niederspannungshauptverteilung im Bestandsgebäude wird durch eine neue Niederspannungshauptverteilung inkl. Wandlermessung mit ausreichend Abgängen erneuert. Hieraus wird auch die neue Hauptverteilung im Erweiterungsbau versorgt.
442. Eigenstromversorgungsanlagen:
Das gesamte Gebäude erhält eine 3 Stunden Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einer Zentralbatterieanlage samt Zentralbatterieunterstation. Sämtliche Flure, innenliegende Räume, Versammlungsräume, der Pausenhof auf dem Dach des EG sowie Außentreppen und alle im Gebäude befindlichen Flucht- und Rettungswege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in LED-Technik vorgesehen. Zusätzlich wird die Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bestand in die neue Anlage eingebunden. In Absprache mit dem Architekten werden in den oberen Technikräumen Leitungen für eine spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorgerüstet.
443. Niederspannungsschaltanlagen:
Das Erweiterungsgebäude wird aus dem Bestandsgebäude neu eingespeist + erhält eine eigene Hauptverteilung, von wo aus die Unterverteilungen versorgt werden. Die Etagenverteiler werden durch die Unterverteiler eingespeist.
444. Niederspannungsinstallation:
Die Elektroinstallation erfolgt in großen Teilen über eine bauseitige Leerrohrinstallation in Betonbauweise. In Teilen kann die Installation im Bereich abgehängter Decken erfolgen. In Klassen und Verwaltungsbereich wird eine ausreichende Anzahl an Schalter + Steckdosen installiert. Flure, Klassen und Nebenräume werden mit Präsenz- und Bewegungsmeldern versehen.
445. Beleuchtungsanlagen:
Im Bereich der Klassen im Holzbau wird ein Pendel-Schienensystemleuchten vorgesehen. Die Beleuchtung in den Klassen im Betonbau ist mit Einbauleuchten in Abhang Decken vorgesehen, Die Beleuchtung erfolgt in dimmbarer LED-Ausführung.
452. Such- und Signalanlagen:
Das Behinderten-WC erhält eine Lichtrufanlage gemäß DIN.
454. Elektroakustische Anlage:
Zur Darstellung des Pausenzeichens und für Durchsagen wird die bestehende Beschallungsanlage mit einer Mutter-Uhr, Verstärkern, Lautsprechern und Uhren in den Unterrichtsräumen, Freilernbereichen und Vorbereitungsräumen erweitert.
456. Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
Die gesamte Schule erhält eine Brandmeldeanlage der Klasse 1 (Vollschutz) mit Aufschaltung auf die Feuerwehr. Im gesamten Gebäude wird diese mit Handfeuermeldern an den Flucht- und Rettungswegen und Ausgängen sowie automatischen Rauchmeldern (z. T. mit Sirenen) auf und in abgehängten Decken installiert. Zusätzlich werden in Fluren und Freilernzonen zusätzliche Ringbussirenen mit entsprechendem Schalldruckpegel montiert. Die Aula wird auf Grund ihrer Bauweise mit PI-Deckenplatten zur Wartungsvereinfachung über 2 Rauchansaugsysteme überwacht. Zusätzlich wird die bestehende Hausalarmanlage eingebunden.
457. Übertragungsnetzte:
Es sind in allen Gebäudeteilen notwendige EDV-Schränke vorgesehen. Diese werden mit Lichtwellenleiter miteinander verbunden versorgt mit Lichtwellenleitern aus dem Bestandgebäude. Die Klassenausstattung erfolgt mit jeweils einem Datendoppelanschluss im Frontbereich, einem Datendoppelanschluss im rückwärtigen Bereich, einem Datendoppelanschluss für WLAN-Repeater und einem am Lehrerarbeitsplatz. Zusätzlich sind in den Fluren, Pausenhallen + Außenbereich W-LAN Anschlüsse angedacht.
480. Gebäudeautomationsanlagen:
Um Energie zu sparen, wird in den Unterrichtsräumen und im Aula-Bereich eine KNX-Anlage verbaut, um Beleuchtung + Lüftungsfenster + Sonnenschutz zu steuern. Zusätzlich wird diese genutzt um eine Zustandsanzeige der Fenster darzustellen.
556. Elektrische Anlagen:
Im Außenbereich sind neue Wegeleuchten in Verbindung mit Sicherheitsleuchten vorgesehen. Für die Ausleuchtung des Pausenhofs auf dem Dach des EGs sind Mastleuchten berücksichtig, die im Lichthof im EG aufgestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Meldorf
Land: Deutschland