Dentale Simulationseinheiten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dentale Simulationseinheiten
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von dentalen Simulationseinheiten im Phantomsaal.
Dresden
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von dentalen Simulationseinheiten im Phantomsaal gemäß der vorklinischen Lehre nach der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte.
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Wert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen KaVo Detal GmbH in Betracht, dies aus folgenden Gründen:
Die beim Auftraggeber bereits vorhandenen Simulationseinheiten der Firma KaVo sind über ein spezielles Lehrnetzwerk (EDU-Net) miteinander vernetzt, die zusätzlich aufzustellenden/ zu beschaffenden Einheiten müssen obligat in das bestehende und herstellerspezifische Netzwerk eingebunden werden. Dies ist zwingend erforderlich, um über das autonome EDU-Netzwerk die einzelnen Arbeitsplätze vom Masterplatz ansteuern zu können. Somit ist die individuelle Kontaktaufnahme der Studierenden mit dem Masterplatz möglich. Dieser Aspekt/ diese Funktionalität ist unerlässlich. Es ist in diesem Kontext insbesondere zu berücksichtigen, dass ein Lehrender mit Studierenden in 2 Räumen auf unterschiedlichen Etagen kommunizieren muss. Nur so kann der Austausch/die Fortbildung der Studierenden erfolgen. Eine Anbindung anderer Geräte an das bereits vorhandene EDU-Net ist herstellerseitig nicht möglich.
Es ist im vorliegenden Sachverhalt somit von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169).
Des Weiteren sind auf dem europäischen Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können.
Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleistet diese Anforderung bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung der gegenständlichen digitalen Simulationseinheiten des Unternehmens „KaVo Dental GmbH“ die anforderungsgerechte Erweiterung des vorhandenen Bestandes an Simulationseinheiten (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Wert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/