Beratungsstelle ausländische Beschäftigte Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/169
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsstelle ausländische Beschäftigte
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS)“.
Freistaat Sachsen
Mit der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) werden Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung in Sachsen beraten und unterstützt. Dabei stehen faire Arbeitsbedingungen und gleiche Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt im Vordergrund. Ziel ist es, EU-Ausländer vor Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu schützen und einheimische Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unfairem Wettbewerb (Lohndumping) zu bewahren. Das Beratungsangebot soll damit auch dazu beitragen, dass Sachsen im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte als Standort mit guten Arbeitsbedingungen wahrgenommen wird.
Zur Erreichung dieser Ziele hat der Auftragnehmer die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) zu betreiben.
Die zu vergebenden Leistungen werden im Rahmen einer Festpreisvereinbarung erbracht und umfassen folgende Bestandteile:
— Betrieb der Beratungsstelle,
— mobile Beratung,
— Beratungstätigkeit,
— Öffentlichkeitsarbeit sowie
— sonstige Leistungen.
Die Laufzeit des Auftrags beginnt mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich zunächst bis zum 31. März 2024. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, den Vertrag um 2 Jahre bis zum 31. März 2026 zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber bis zum 30. Juni 2023 schriftlich auszuüben.
Der Betrieb der Beratungsstelle beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2023 – beziehungsweise im Fall der Inanspruchnahme der Option am 31. Dezember 2025.
Die Laufzeit des Auftrags beginnt mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich zunächst bis zum 31. März 2024. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, den Vertrag um 2 Jahre bis zum 31. März 2026 zu verlängern.
Die Laufzeit des Auftrags beginnt mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich zunächst bis zum 31. März 2024. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, den Vertrag um 2 Jahre bis zum 31. März 2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, muss dies kurz begründet werden.
s.o.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens 2 Referenzen von in den letzten 5 Jahren vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen.
Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten:
— Beratung (ausländischer) Beschäftigter zu arbeits- und/oder sozialrechtlichen Fragen,
— Betrieb längerfristiger (mindestens einjähriger) Strukturen zur Beratung (ausländischer) Beschäftigter zu arbeits- und/oder sozialrechtlichen Fragen,
— Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Belange Beschäftigter und Arbeitsuchender in den Bereichen Arbeit, Soziales und/oder Migration.
Es sind Angaben für die vorgesehene Projektleitung und deren Vertretung einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
Die vorgesehene Projektleitung muss über einen Hochschulabschluss im Bereich Geistes-, Sozial-, oder Rechtswissenschaften verfügen sowie in einem vergleichbaren Tätigkeitsfeld innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe in verantwortlicher Funktion tätig gewesen sein. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.
s.o.
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363