Planung eines NGA-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: Z1/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines NGA-Breitbandnetzes
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4-9 HOAI, die jedoch nicht Anwendung findet.
Kreis Plön Die unterversorgten Gebiete des Zweckverbands Breitbandversorgung im Kreis Plön
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die nach bisherigen NGA-Netzausbaumaßnahmen des Zweckverbands Breitbandversorgung im Kreis Plön noch verbleibenden weißen NGA-Flecken im Versorgungsgebiet. Dies betrifft nur ca. 5 % der Anschlüsse im Gebiet der bisherigen 46 Gemeinden des Kreisgebietes, die im Zweckverband organisiert sind. Bei diesen Anschlüssen handelt es sich um die Außenlagen, die, auf Grund der im Vergleich sehr hohen Kosten je Gebäudeanschluss, bisher nicht realisiert wurden. Die Adressen verteilen sich unzusammenhängend auf die 46 Verbandsgemeinden, deren Ortslagen bereits im Rahmen des ersten Projekts ausgebaut wurden. Eine Mitnutzung des bestehenden Glasfasernetzes wird für die Versorgung dieser Außenlagen erforderlich werden. Weiterhin betrifft der Ausbau die weißen Flecken in den Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt. Diese Gemeinden sind neu als Verbandsgemeinden in den Zweckverband aufgenommen worden. Die noch auszubauenden Haushalte/Gebäude liegen überwiegend in zersiedelten Bereichen. Ein effizienter, zukunftssicherer Ausbau erfordert daher FTTB-Anschlüsse.
Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4-9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
Weitere Details zu dem Auftragsgegenstand und den rechtlichen Grundlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRH4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]