Planung eines NGA-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: Z1/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandausbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung eines NGA-Breitbandnetzes

Referenznummer der Bekanntmachung: Z1/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4-9 HOAI, die jedoch nicht Anwendung findet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0A Plön
Hauptort der Ausführung:

Kreis Plön Die unterversorgten Gebiete des Zweckverbands Breitbandversorgung im Kreis Plön

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorliegende Ausschreibung betrifft die nach bisherigen NGA-Netzausbaumaßnahmen des Zweckverbands Breitbandversorgung im Kreis Plön noch verbleibenden weißen NGA-Flecken im Versorgungsgebiet. Dies betrifft nur ca. 5 % der Anschlüsse im Gebiet der bisherigen 46 Gemeinden des Kreisgebietes, die im Zweckverband organisiert sind. Bei diesen Anschlüssen handelt es sich um die Außenlagen, die, auf Grund der im Vergleich sehr hohen Kosten je Gebäudeanschluss, bisher nicht realisiert wurden. Die Adressen verteilen sich unzusammenhängend auf die 46 Verbandsgemeinden, deren Ortslagen bereits im Rahmen des ersten Projekts ausgebaut wurden. Eine Mitnutzung des bestehenden Glasfasernetzes wird für die Versorgung dieser Außenlagen erforderlich werden. Weiterhin betrifft der Ausbau die weißen Flecken in den Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt. Diese Gemeinden sind neu als Verbandsgemeinden in den Zweckverband aufgenommen worden. Die noch auszubauenden Haushalte/Gebäude liegen überwiegend in zersiedelten Bereichen. Ein effizienter, zukunftssicherer Ausbau erfordert daher FTTB-Anschlüsse.

Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4-9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.

Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.

Weitere Details zu dem Auftragsgegenstand und den rechtlichen Grundlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamtkonzept für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen. / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Überzeugungskraft des Angebotes (Inhalt, Strukturierung, Nachvollziehbarkeit). / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Anzahl persönlicher Referenzen seitens eines namentlich zu benennendem Projektleiters hinsichtlich der LP 4-9 im Zusammenhang mit der Errichtung von FTTB- oder kombinierten FTTB/FTTC-Netzen. / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Honorar/Preis / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 025-056735
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRH4C

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB:

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich

Dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen

Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021

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