Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20D510030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau
Gebäudeplanung
Wettiner Platz
01067 Dresden
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Hochschule für Musik (HfM) in Dresden. Der Hauptstandort der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber liegt zentral auf der Altstädtischen Seite südlich der Elbe und gehört zum Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt / Seevorstadt-West. Das Quartier wird im Westen durch den Wettiner Platz mit dem Altbau der Hochschule für Musik, im Norden durch die Schützengasse und im Süden durch die Grüne Straße begrenzt. Der Altbau am Wettiner Platz 13 wurde 1879 als Wettiner Gymnasium (Arch. Theodor Friedrich) errichtet. Nach 1981 wurde das Gebäude saniert und umgebaut und seither durch die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden genutzt. 2008 wurde der Neubau mit Proben- und Konzertsaal (Arch. hammeskrause) als Erweiterung des Hauptstandortes eröffnet. Der unmittelbare städtebauliche Rahmen ist heterogen und differenziert. Das bauliche Umfeld wird durch unterschiedliche Gebäudetypologien aus verschiedenen Zeitepochen geprägt.
Die Bebauung um den Wettiner Platz steht heute zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Zu den Kulturdenkmalen zählen unter anderem der Altbau der Hochschule für Musik am Wettiner Platz und die beiden angrenzenden Gebäude Grüne Straße 30 und 32. Letzteres wird, zurzeit durch die HfM als Verwaltungsgebäude genutzt und verfügt über bauliche Verbindungen zum Altbau der HfM. Zur Umsetzung des Bedarfes wird das Quartier der ehemaligen Hut- und Lederfabrik als Erweiterungspotential zur bedarfsgerechten Unterbringung der anerkannten Flächen betrachtet. Die Gebäude der ehemaligen Hut- & Lederfabrik im Inneren des Quartiers (Grüne Str. 10, 20) unterstehen nicht dem Denkmalschutz. Das Wettbewerbsareal umfasst ca. eine Fläche von 4 600 qm, davon sind aktuell ca. 1 410 qm durch die Gebäude der ehemaligen Hut- und Lederfabrik und das ehemalige Wohngebäude Grüne Straße 24 überbaut. Für den Wettbewerbsentwurf steht das gesamte Areal zur Verfügung, die benannten ruinösen Bestandsgebäude der Hut- und Lederfabrik sind zum Abriss vorgesehen, die Grüne Straße 24 kann ebenfalls abgerissen werden oder entwurfsabhängig in das städtebauliche Konzept integriert werden. Das zu realisierende Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst eine Nutzfläche (NUF 1-6) von ca. 2 919,5 m2 und beinhaltet folgende Funktionen:
— Fachliche Nutzung (Lehr- und Forschungsflächen),
— Zentrale Nutzung (Verwaltungsräume),
— Bibliothek.
Die Baumaßnahme des Erweiterungsbaus wird, nach vorläufiger Grobkostenschätzung mit Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) nach DIN 276 in Höhe von 21 Mio. EUR (ohne Abbruch) eingeschätzt.
Der Wettbewerb wird ausgelobt als einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil (RPW 2013 § 3) mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (entspr. VgV). Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die LPH 2 bis 4 gemäß § 34 HOAI. Die weitere Beauftragung für die LPH 5 bis 8 sowie 9 gemäß § 34 HOAI erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 2 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 3 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Anschluss eines Planungswettbewerbes mit den Preisträgern des Wettbwerbs.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochschule für Musik Carl Maira von Weber, Erweiterungsbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60