Vergabe des Betriebs eines NGA-Telekommunikationsnetzes im Kreis Plön Referenznummer der Bekanntmachung: Z5-01-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Betriebs eines NGA-Telekommunikationsnetzes im Kreis Plön
Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach KonzVgV zu vergeben.
Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen des 6. Aufrufs nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Umsetzung eines Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu
Kreis Plön
Im Kreis Plön hat sich am 5.1.2015 der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön gegründet, mit der Aufgabe, die Versorgungssituation mit schnellen Internetverbindungen in seinen Mitgliedsgemeinden zu verbessern. Mitglieder des Zweckverbands sind derzeit 46 Gemeinden des Kreisgebietes. Der Zweckverband errichtet derzeit mit seinem Betreiber im Verbandsgebiet ein Glasfasernetz, das sich gemäß dem Vertrag auf 95 % des Versorgungsgebietes beschränkt.
Um den politischen Willen auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen und den Bedarf der Bevölkerung – gerade im ländlichen Bereich – zu decken, ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Hauptprojektes nun den Ausbau der weiterhin unterversorgten weißen Flecken in den verbleibenden 5 % des Netzgebietes (Außenlagen) vorzunehmen. Außerdem ist der Beitritt der Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt in den Zweckverband geplant. Der Ausbau soll in diesen Kommunen ebenfalls die restlichen unterversorgten Lücken schließen.
Insgesamt betrifft das vorliegende im Betreibermodell zu realisierende Projekt ca. 1 300 FTTB-Hausanschlüsse (davon ca. 400 Ferienwohnungen und 25Gebäude für Ent-/Ver-/Energie-/Funkversorgung), die über ein Netz mit einer Trassenlänge von ca. 250 km versorgt werden sollen.
Das in diesen Restbereichen für die flächendeckende Breitbandversorgung herzustellende passive Glasfasernetz soll an einen Betreiber verpachtet werden. Zu dessen Auswahl bzw. zur Vergabe der entsprechenden Dienstleistungskonzession dient die vorliegende Ausschreibung. Der Auftragnehmer soll das Netz nach Fertigstellung betreiben und die angeschlossenen Endkunden im Auftragsgebiet versorgen.
Zentraler Auftragsgegenstand sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes und die Versorgung der unterversorgten Gebiete (sog. weißen Flecken) in dem Auftragsgebiet. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mind. 1 Gigabit/s zu gewährleisten. Insbesondere für den Ausbau der Außenlagen des bestehenden Netzes wird eine Durchleitung durch das bestehende Netz erforderlich werden. Etwaige Planungs- und Bauaufträge zur Errichtung des NGA-Netzes werden in einer separaten Ausschreibung vergeben und sind demgegenüber nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013 beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ in der novellierten Fassung auf dem Stand vom 15.11.2018 zu stellen. Weiterhin plant der Auftraggeber, Landesfördermittel unter der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom 14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die genannten Richtlinien nebst Nebenbestimmungen sowie die demgemäß ergehenden Zuwendungsbescheide die Grundlagen des mit dem beauftragten Unternehmen zu schließenden Pachtvertrags bilden werden. Der Vertrag wird den Auftragnehmer auf die Einhaltung der in den Bescheiden, Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen jeweils festgelegten Vorgaben verpflichten, wie sie sich aus deren jeweils aktueller Fassung ergeben. Die gegenwärtigen Fassungen der Förderrichtlinien, der relevanten Nebenbestimmungen sowie der ebenfalls für die Förderung maßgeblichen NGA-Rahmenregelung wird den Teilnehmern bereits in den Anlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents zur Kenntnis gebracht.
Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe den hierzu zuzulassenden Bietern unter einer elektronischen Adresse zur Verfügung gestellt.
Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom 14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe.
Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen.
Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bietern bereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt und nach Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb ausgewählt hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRH4E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland