Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht zur Ausübung von Werberechten im öffentlich nutzbaren Raum der LH Dresden - Los 03: Litfaßsäulen, City Light Säulen (CLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-65-00180
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht zur Ausübung von Werberechten im öffentlich nutzbaren Raum der LH Dresden - Los 03: Litfaßsäulen, City Light Säulen (CLS)
Die LHD vergibt das Recht, im öffentlich nutzbaren Raum Außenwerbung betreiben zu dürfen. Die EU-Bekanntmachung erfolgt aus technischen Gründen für jedes der 5 Lose getrennt/gesondert. Diese EU-Bekanntmachung betrifft das Los 03.
Dresden
Los 3:
Werbeträgerarten und Anzahl:
— bis zu 181 Litfaßsäulen, davon zwingend 70 Stück und zzgl. Bewirtschaftung 2 weiterer Säulen des Bestandes,
— bis zu 64 City-Light-Säulen im 8/1 Format.
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu …) ist abhängig vom Konzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben sowie Formate können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
1. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bzw. Nebenangebote sind nicht zulässig, bleiben aber im Verfahren vorbehalten,
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe Vergabeunterlagen),
3. Mindestanforderung im Verfahren ist eine Heimfallklausel (Erwerbsmöglichkeit der Werbeträger durch die LHD bei Vertragsende). Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
Für Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
WL1) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen,
WL2) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen (vergleichbaren) Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die LHD für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die LHD behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
Für Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
TL1) Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft mit vergleichbaren Werbeträgern zum Gegenstand hatten.
Für Bewerbergemeinschaften können die Referenz für die Gemeinschaft insgesamt eingereicht werden.
Zu TL1) Es muss für jedes Los mindestens eine vergleichbare Referenz nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform evergabe.de statt (vgl. Link in Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. Juli 2021 an die LHD über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die LHD behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
5. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe- Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die LHD keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
6. Die LHD behält sich vor, den Vertrag für alle oder einzelne Lose auf Grundlage der Erstangebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LHD kann Ausnahmen zulassen.
8. Die LHD behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
9. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der LHD werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LHD ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge pro Los maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
12. Die LHD behält sich vor, das Verfahren für alle oder einzelne Lose in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.