Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schafflund
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-schafflund.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt
Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.
Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.
Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
— Vorlage von mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmer, die mit Datenübertragungsraten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch (technische Verfügbarkeit) versorgt sind, für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Siehe Vergabebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabebedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat.
Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/