Beschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten Referenznummer der Bekanntmachung: Ra-Ro-003/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ralbitz-Rosenthal
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01920
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ralbitz-rosenthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten
Lieferung eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten für die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal.
Ralbitz-Rosenthal OT Ralbitz, DE
Lieferung eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten, Anlieferung zum Erfüllungsort mit Übergabe und Einweisung an die Beschäftigten des kommunalen Bauhofes.
Verlängerung der Lieferzeit abhängig vom Zulauf der beauftragten Geräte.
Es gelten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gelten die Vergabeunterlagen
Es gelten die Vergabeunterlagen.
Es gelten die Vergabeunterlagen
Es gelten die Vergabeunterlagen, Leistungsverzeichnis.
Es gelten die Vergabeunterlagen
Lieferung und Übergabe eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten für den in den Vergabeunterlagen genannten Zeitraumes mit den entsprechenden Zertifikaten
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Ralbitz-Rosenthal, Am Marienbrunnen 8, 01920 Ralbitz-Rosenthal OT Rosenthal, Versammlungsraum
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/ Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (sh. Pkt. 1.3) Kommunikation) zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in der Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.