AWD – Spermüllentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 933/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWD – Spermüllentsorgung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung verschiedener Sperrmüllfraktionen.
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll
— Übernahme und Verwertung von gemischtem Sperrmüll (Holsystem),
— Übernahme und Verwertung von Rest-Sperrmüll (Bringsystem).
Es besteht eine Verlängerungsoption mit einseitigem Kündigungsrecht der AWD um einmalig 5 Jahre.
Übernahme und Verwertung von Altholz AI-AIII
Übernahme und Verwertung von Altholz AI-AIII (Bringsystem).
Es besteht eine Verlängerungsoption mit einseitigem Kündigungsrecht der AWD um einmalig 5 Jahre.
Nur Los 2: Die AG will die stoffliche Verwertung (Recycling) des Sperrmüllaltholzes fördern. Angebote, bei denen das Altholz dem Recycling zugeführt wird, werden mit einem Bonus bewertet.
Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Es sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2018-2020) sowie zum Mittelwert der Jahre 2018-2020 zu machen.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistung gilt bei Los 1 die Behandlung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 200307) und bei Los 2 die Behandlung oder Verwertung von Altholz (Abfallschlüssel 150103, 170201, 191207, 200138). Unterauftragnehmer, welche ausschließlich Transporte durchführen sollen, haben hier Umsätze mit Abfalltransporten anzugeben.
Es sind Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten 3 Jahre (2018-2020) sowie zum Mittelwert der Jahre 2018-2020 zu machen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n)
Es sind Angaben zur/zu den Entsorgungsanlagen zu machen unter Angabe von
— Entsorgungsanlage(n):
— genehmigte Kapazität in t/a,
— Jahresdurchsatz 2018,
— Jahresdurchsatz 2019,
— Jahresdurchsatz 2020,
— fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum.
TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen.
TL 3 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten
Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen.
Für den Bieter sowie für Mitglieder von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung oder Teile davon übernehmen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ des AVV 200307 (Los 1) und mindestens einen der AVV 170201, 191207 oder 200138 (Los 2).
Oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.9.3 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleiher (siehe Vergabeunterlagen Kap. 5). Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.9 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR6UM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.