10-14-21-072; Tragwerkplanung 20RET1 – Neubau Rettungswache Elmshorn und Kommunit Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-21-072; Tragwerkplanung 20RET1 - Neubau Rettungswache Elmshorn und Kommunit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-14-21-072; Tragwerkplanung 20RET1 – Neubau Rettungswache Elmshorn und Kommunit
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, auf einem Grundstück an der Agnes-Karll-Allee 19 im Bereich des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes eine Rettungswache mit 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeugen als Ersatz-Neubau für die RKiSH zu realisieren.
Los 1 = Stufe 1: LPH 1- 4
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das neu zu errichtende Gebäude soll des Weiteren dazu genutzt werden Teile der Serverinfrastruktur des IT-Zweckverbandes Kommunit unterzubringen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Errichtung eines neuen Rechenzentrums geplant.
Flächenbedarf Rettungswache ca. 1 152 m2, Rechenzentrum ca. 260 m2.
Das Grundstück ist voll erschlossen. Sämtliche technischen Infrastrukturen für den Betrieb einer Rettungswache sind vorhanden. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Agnes-Karll-Allee. Das Gebäude ist freistehend.
Die Leistungen umfassen Leistungen nach der HOAI 2021 – Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) aus den folgenden Leistungsphasen:
— Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
— Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
— Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Leistungen der Leistungsphasen von LPH 1 bis LPH 4 als stufenweise Beauftragung.
Los 2= Stufe 2: LPH 5-6
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Siehe Los 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in Architektenkammer oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle innerhalb von 6 Katendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung,
— Referenzen im Zeitraum der letzten 8 Jahre.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).