Direktvergabe SPNV-Leistungen Dieselnetz Erzgebirge
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe SPNV-Leistungen Dieselnetz Erzgebirge
Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (insbesondere Chemnitz und Erzgebirgskreis)
Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf folgenden Linien (Dieselnetz Erzgebirge) im Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS):
1. Chemnitz Hbf – Annaberg-Buchholz Süd – Cranzahl (heutige Bezeichnung: „RB 80“),
2. Chemnitz Hbf – Olbernhau – Olbernhau-Grünthal (heutige Bezeichnung: „RB 81“),
3. Zwickau Hbf – Schwarzenberg – Johanngeorgenstadt (heutige Bezeichnung: „RB 95“).
Umfang der Verkehrsleistungen: 1,9 Mio. Zug-km/Jahr.
Betriebsaufnahme: Sommerfahrplanwechsel im Juni 2021 (13.6.2021).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Verkehrsvertrag
Ohne Angabe
Gemäß Verkehrsvertrag
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe zum Tag des Vertragsabschlusses in Abschnitt V.2.1) entspricht dem Tag der Unterzeichnung des Verkehrsvertrages am 3.6.2021.
2. Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
3. Die Direktvergabe an die DB RegioNetz Vekehrs GmbH (Erzgebirgsbahn) erfolgt nach Art. 5 Abs. 6 VO (EG) 1370/2007 durch Verlängerung des bestehenden Verkehrsvertrages. Es wird auf die entsprechende Vorinformation vom 29.5.2021 (Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2020/S 104-252412) über die beabsichtigte Direktvergabe verwiesen. Mit der Vorinformation hat der Auftraggeber anderen interessierten Unternehmen bereits ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorinformation die Möglichkeit eröffnet, ebenfalls Interesse an dem Auftrag zu bekunden bzw. etwaige Einwände gegen die beabsichtigte Direktvergabe vorzubringen. Interessensbekundungen sind nicht erfolgt; Einwände gegen die beabsichtigte Direktvergabe sind nicht anhängig.
4. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen – Standort Leipzig, Postfach 101364, 04013 Leipzig; Telefon: +49 341 9773800; Fax: +49 341 9771049.
5. Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.