12-KSP-21-158; Pinneberg: Unterhalts-, Grund- u. Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-158
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]78
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-Pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-158; Pinneberg: Unterhalts-, Grund- u. Glasreinigung
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben in den Kalkulationsdateien zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 12.7.2021/12.00 Uhr über das Nachrichtentool der eVergabe-Plattform eingereicht werden. Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg führt lediglich das Vergabeverfahren durch. Auftraggeberin der nachstehenden Leistung ist die Stadt Pinneberg.
Los 1 (Unterhalts-/Grundreinigung)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018. Nach Prüfung der Angebote gem. § 56 VgV erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes anhand des Verhältnisses aus Leistungspunktzahl (L) und dem Angebotspreis (P) = Kennzahl (Z). Der Angebotspreis (P) ergibt sich aus der Angebotssumme gem. Angebotsübersicht aus der Kalkulation des Bieters. Die Leistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der nachfolgenden Kriterien:
1. Anz. der Reinigungsstunden für Unterhalts-/Grundreinigung (max. 70 Punkte),
2. Beschreibung „Objektorganisation“ u. „Qualitätsmanagement“ (max. 30 Punkte). Es wird ein Schwankungsbereich (S) in Höhe von 6 %, ausgehend von der Kennzahl (Z) des führenden Angebotes, festgelegt. (Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.) Vor Abgabe eines Angebots ist die Besichtigung einer Auswahl der Gebäude empfohlen. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden trotzdem berücksichtigt. Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Der Stadt Pinneberg als Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL/B und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten. Ausgeschrieben wird in Los 1: die tägliche Unterhaltsreinigung sowie die jährliche Grundreinigung an folgenden Objekten in Pinneberg:
— Feuerwache Pinneberg,
— Rübekampschule sowie Mehrzweckhalle Rübekamp,
— Geschwister-Scholl-Haus (Jugendzentrum),
— Am Rathaus 10,
— Grund- u. Gemeinschaftsschule sowie Jahnhalle,
— Städt. Kindergarten Richard-Köhn-Str.,
— Helene-Lange-Schule,
— Grundschule Waldenau (ohne Sporthalle),
— Museum Dingstätte,
— Markttoiletten Friedrich-Ebert-Str.,
— Sportplatzgebäude Stadion I+II inkl. Außentoiletten,
— Sportplatzgebäude Stadion an der Raa inkl. Außentoiletten,
— Sportplatzgebäude Müssentwiete,
— Jugendtreff Komet (An der Raa).
Die Ausschreibung für Unterhalts- sowie Grundreinigungen an unseren Objekten, müssen wir turnusmäßig – ca. alle 4 Jahre – durchführen.
Gesamtfläche (einfach): ca. 24 570 m2
Die Unterhaltsreinigung erfolgt an den Schulen täglich (Mo-Fr) und wird nach unserem ausführlichen Leistungsverzeichnis (ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) durchzuführen. Die Grundreinigung erfolgt immer in den Sommerferien und wird ebenfalls nach unserem ausführlichen Leistungsverzeichnis durchzuführen. Zu jedem Objekt gibt es in den Kalkulationsunterlagen unter dem Punkt „Besonderheiten“, div. Vorgaben, die nur dieses Objekt betreffen.
Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate. Höchstlaufzeit 48 Monate.
Angebote werden nicht gewertet, wenn eine der geforderten Bescheinigungen, Nachweise und/oder Angebotsblätter fehlen oder nicht dokumentenecht ausgefüllt wurden, oder Änderungen am Text/Wortlaut vorgenommen Auf die Angabe von Rabatten durch die Bieter ist zu verzichten.
Los 2 (Glasreinigung)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Nach der Prüfung der Angebote gem. §56 VgV erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.
Folgende Objekte sind zu Reinigen:
— Förderzentrum Pinneberg inkl. Kindergarten u. Betreuung,
— Helene-Lange-Schule inkl. Jupp-Becker-Halle,
— Hans-Clausen-Schule inkl. Sporthalle,
— Grundschule Rübekamp inkl. Mehrzweckhalle Rübekamp,
— Johannes-Brahms-Gymnasium inkl. Sporthallen,
— Johannes-Brahms-Gymnasium Außenstelle Lindenstr.,
— Rathaus + Bücherei+Volkshochschule+Musikschule,
— Feuerwache Pinneberg,
— Markttoiletten Rübekamp,
— Markttoiletten Friedrich-Ebert-Str.,
— Schulzentrum Nord inkl. Sporthallen,
— Geschwister-Scholl-Haus (Jugendzentrum),
— Sportplatzgebäude Müssentwiete,
— Museum Dingstätte,
— Sporthalle Jappopweg (Waldenau),
— Stadtfriedhof.
Die Ausschreibung für Glasreinigung müssen wir turnusmäßig – ca. alle 4 Jahre – durchführen.
Gesamtfläche (einfach): ca. 12 096 m2
Die Glasreinigung wird an unseren Objekten 2x im Jahr durchgeführt, einmal in den Frühjahrsferien und dann nochmals in den Herbstferien. Zu reinigen sind immer die Glasflächen und Rahmen sowie die Falze und Scharniere. Die Reinigung erfolgt nach unserem ausführlichen Leistungsverzeichnis, dass den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Vor Abgabe eines Angebots ist die Besichtigung einer Auswahl der Gebäude empfohlen. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden trotzdem berücksichtigt. Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Der Stadt Pinneberg als Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL/B und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate. Höchstlaufzeit: 48 Monate.
Angebote werden nicht gewertet, wenn eine der geforderten Bescheinigungen, Nachweise und/oder Angebotsblätter fehlen oder nicht dokumentenecht ausgefüllt wurden, oder Änderungen am Text/Wortlaut vorgenommen Auf die Angabe von Rabatten durch die Bieter ist zu verzichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Dokumente „Eigenerklärung zur Eignung“ sind mit Angebot einzureichen. Eine Nachforderung der vorgenannten Dokumente ist ausgeschlossen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, dass vom Bieter weitere Bestätigungen/Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits nachgeforderten Unterlagen vorbehalten.
Die Dokumente „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „EEE“ sind mit Angebot einzureichen. Eine Nachforderung der vorgenannten Dokumente ist ausgeschlossen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich jedoch vor, dass vom Bieter weitere Bestätigungen/Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits nachgeforderten Unterlagen vorbehalten. z.Bsp.: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung.
Die Dokumente „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „EEE“ sind mit Angebot einzureichen. Eine Nachforderung der vorgenannten Dokumente ist ausgeschlossen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, dass vom Bieter Bestätigungen/Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits nachgeforderten Unterlagen vorbehalten.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Zulassung von weiteren Personen außer der Mitarbeiterschaft der Zentralen Vergabestelle, Kreis Pinneberg zur Angebotsöffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).