Stadtmarketing Husum Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.husum.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtmarketing Husum
Die Stadt Husum beabsichtigt das Stadtmarketing, mit Ausnahme des bereits organisierten und funktionierenden Teilbereiches Tourismus, extern zu vergeben. Unter Nutzung des Claims „Husum — Zentrum der Westküste“ soll die Attraktivität des Standortes nach außen und innen kommuniziert und vermarktet werden.
Stadt Husum Zingel 10 25813 Husum
Die Stadt Husum beabsichtigt das Stadtmarketing, mit Ausnahme des bereits organisierten und funktionierenden Teilbereiches Tourismus, extern zu vergeben. Unter Nutzung des Claims „Husum - Zentrum der Westküste“ soll die Attraktivität des Standortes nach außen und innen kommuniziert und vermarktet werden.
Hierbei sollen folgende Teilbereiche des Leitbildes in der Umsetzung erkennbar werden:
— „Husum, attraktiver Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Fachkräfte“,
— „Husum, Shoppingerlebnis und Kulturerlebnis in und um das maritime Herz der Stadt Husum“,
— „Husum, direkt am Wattenmeer - mitten in der Natur“,
— „Husum, Stadt der kurzen Wege“.
Darüber hinaus ist es das Ziel, die vorhandenen Angebote besser zu vernetzen und die Gäste und Kund*innen gezielter anzusprechen, um die Anzahl der Besucher*innen nennenswert zu erhöhen und in das Zentrum der Westküste zu ziehen.
Ein Oberziel hierbei ist es, die Wertschöpfung der Stadt als Ganzes zu erhöhen und alle denkbaren Synergien zur Zielerreichung zu nutzen.
Erwartet wird eine konzeptionelle Darstellung einer Stadtmarketingstrategie, die sich auf die Inhalte einer Projektleitung und auf die Bereiche Innen- und Außenmarketing sowie Weiterentwicklung von Events und Stadtfesten bezieht.
Dabei sollen Stadtmarketingspezifische Kenntnisse, Kampagnenentwicklung, Marketingstrategien, grenzüberschreitende Gäste- und Kund*innengewinnung und Innenkommunikation eine besondere Rolle spielen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://messehusum.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YN6R65P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland