Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster/Infrastruktur I (Ingenieurbau, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Geotechnik) -Generalplaner- Projekt-Nr. 220 40 024 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 20 099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster/Infrastruktur I (Ingenieurbau, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Geotechnik) -Generalplaner- Projekt-Nr. 220 40 024
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI für die Baumaßnahme „Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster/Infrastruktur I (Ingenieurbau, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Geotechnik)“
Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise, anteilige Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 3, § 43 Ingenieurbauwerke, LPH 1-8,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 4, § 47 Verkehrsanlagen, LPH 1-8,
— Beratungsleistungen gem. HOAI Anlage 1.3.3 Geotechnik; LPH 1 bis 3,
— Besondere Leistungen z. B. Artenschutzgutachten, Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 26 HOAI 2021, Kamerafilmung mit Dichtheitsprüfung u. a..
Neumünster
Allgemeines:
Am Standort der ehem. Scholtz-Kaserne, jetzt: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Neumünster (EAE NMS), Haart 148 in 24539 Neumünster ist die Erhöhung der Aufnahmekapazität auf künftig 1 000 Asylsuchende geplant. Die bauliche Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb und uneingeschränkter Belegung durch Flüchtlinge und Zuwanderer. Die dort anwesende Personenanzahl (Asylsuchende + MitarbeiterInnen) beträgt i. M. über die gesamte Bauzeit ca. 950, das dortige Gelände ist räumlich stark begrenzt.
Um dies zu erreichen, werden auf dieser Liegenschaft zu den 7 Bestandsgebäuden bis Ende 2030 7 Neubauten (Verwaltung, Wohnen, Mensa, Bildung, Freizeit) errichtet, 2 Unterkunftsgebäude saniert und das jetzige Wirtschaftsgebäude abgebrochen.
Gegenstand dieser Ausschreibung:
Infrastruktur I (Ingenieurbau, Frei- und Verkehrsanlagen, Geotechnik):
Im Zuge der Standorterweiterung der EAE NMS ist auf einer Fläche von gesamt ca. 26 000 m2 eine Neuordnung mit Erweiterung, Sanierung sowie partiellem Rückbau des Ingenieurbaus, der Freianlagen und Verkehrsanlagen im Außenbereich, baubegleitend in 3 Bauabschnitten, erforderlich.
Folgende Leistungen sind u. a. Bestandteil des Auftrags:
Entwicklung einer Gartenanlage mit vielseitigen Aufenthaltszonen in ansprechender Aufenthaltsqualität einschließlich Einbindung in die bestehenden Außenanlagen
Erweiterung, Sanierung, teilweise Rückbau des bestehenden Kanalsystems und Leitungsnetzes zur Schmutzwasserentwässerung im Zuge der Errichtung der Neubauten:
Erarbeitung eines Leit-, Wege- und Verkehrssystems für Fußgänger, PKWs und Anlieferungsverkehr (Mensa) mit Anbindung an den Bestand
Errichtung von 328 Stellplätze mit Zuordnung an die Neu- und Bestandsbauten sowie Verkehrswege
Planung und Bau von Blockrigolen und Entwässerungsmulden zur Regenversickerung für den gesamten Standort mit Einbettung in die Freiraumgestaltung
Es werden Firmen gesucht, die möglichst Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen im Zuge von Standorterweiterungen im Bestand, in diesem Ausmaß und in dieser Größenordnung aufweisen.
Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis folgender Dokumente, die im laufenden Verfahren ggf. zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden:
— Machbarkeitsstudie Ingenieurbau,
— Machbarkeitsstudie Frei- und Verkehrsanlagen,
— Baumkataster,
— Baugrunduntersuchungen als Voruntersuchung,
— Übersichtsplan der 3 Baufelder.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern (siehe II.1.4) nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme wurden mit [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt. Die Baukosten für die Freianlagen belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR, die Kosten für die Ingenieurbauwerke auf [Betrag gelöscht] EUR, die Kosten für die Verkehrsanlagen auf ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Projekttermine:
— Vorlage der FU-Bau: ab 02.2022 (in Teilabschnitten und baubegleitend),
— Baubeginn: ab 09.2022 (abschnittsweise und baubegleitend),
— Länge der Ausführungszeit: ca. 9 Jahre gemäß Baufortschritt,
— Ende der Bauzeit: ca. 4. Quartal 2030,
— Bauübergabe: ca. 4. Quartal 2030.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster/Infrastruktur I (Ingenieurbau, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Geotechnik) – Generalplaner – Projekt-Nr. 220 40 024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de