G260 – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G260_VE310
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
G260 – Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten.
Dresden
— 1 psch eigene Baustelleneinrichtung,
— 507 m³ Bodenaushub,
— 1 490 m³ Auffüllung und Lieferung von verdichtungsfähigem Material,
— 322 m³ Auffüllung von Erdstoff,
— 50 m³ Rohrgrabenaushub,
— 130 m Abwassergrundleitungen aus PP-Rohr,
— 130 m Druckprüfung von Grundleitungen,
— 751 m2 Sauberkeitsschicht,
— 830 m2 Perimeterdämmung,
— 399 m³ Stahlbetonfundamentplatte,
— 107 m2 Schalung für Fundamentplatte,
— 74 m³ Gruben aus WU-Beton,
— 141 m2 Schalung von Gruben,
— 81 t Bewehrung für Gründung,
— 94 St. Durchstanzbewehrung,
— 364 m³ Stahlbetonwände,
— 2 898 m2 Wandschalung,
— 34 St. Öffnungen in Wände,
— 28 t Bewehrung für Wände,
— 20 m³ Stahlbetonstützen,
— 179 m2 Stützenschalung,
— 5,8 t Stützenbewehrung,
— 494 m³ Stahlbetondecken.
— 1 419 m2 Deckenschalung,
— 337 m Randschalung für Decken,
— 111 St. Dübelleisten,
— 73,5 t Deckenbewehrung,
— 2 St. Fertigteiltreppenläufe,
— 734 m2 Kalksandsteinwände,
— 31 m Pfeiler aus Kalksandstein,
— 23 St. Öffnungen in Kalksandsteinwände,
— 11 m2 Abdichtung an Wände,
— 67 m2 Perimeterdämmung an Wände,
— 67 m2 Noppenbahn,
— 1 psch Absteckung des Gebäudes,
— 4 St. Meterrisse,
— 40 m Absturzsicherung,
— 65 m Abwasserleitung abbrechen,
— 930 m³ Leitungsgrabenaushub,
— 930 m2 Gabenverbau,
— 780 m³ Gabenverfüllung,
— 502 m Entwässerungsleitung DN 110-DN 500,
— 430 m Dichtheitsprüfung,
— 12 St. Betonfertigteilschächte,
— 6 St. Schachtabsturz,
— 90 m Trinkwasserleitung,
— 930 m Kabelzugtrassen HD 110-HD 160,
— 9 St. Kabelzugschächte,
— 80 m Kabelschutzrohre DN 110,
— 625 m Fernmeldeleitung Typ A2Y(L)2Y 10 x 2 x 0,6,
— 625 m Fernmeldeleitungen Typ A2Y(L)2Y 100 x 2 x 0,6.
Planungsleistungen:
— Statische Nachweise und Werksstattpläne für die Fertigteiltreppen?
— BIM- basierte Arbeitsmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V., Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden, Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]