21O50078 TUD Willersbau, Gesamtsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21O50078
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 112-290757)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
21O50078 TUD Willersbau, Gesamtsanierung
Raumlufttechnik 1. BA Flügel B (KKE 14301).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert:
1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist,
2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
4. Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass:
a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen,
b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt,
d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3 angegebenen Nachweise/Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert:
1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist,
2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
4. Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass:
a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen,
b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt,
d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3 angegebenen Nachweise /Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt. In den 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Umsätze anzugeben sind, muss in jedem Geschäftsjahr ein Mindestumsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in Höhe von 0,75 Million EUR erzielt worden sein.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Bund: bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen), soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt. In den 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Umsätze anzugeben sind, muss in jedem Geschäftsjahr ein Mindestumsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in Höhe von 0,75 Million EUR erzielt worden sein.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Bund: bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen), soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden 2 Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
a) obligatorischen Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) fakultative Angaben:
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise/Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
2. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden 2 Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
a) obligatorischen Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) fakultative Angaben:
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise/Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/ Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf