Lieferung eines Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchuO Zone 2 See Referenznummer der Bekanntmachung: 36541-2018

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sfk-kiel.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchuO Zone 2 See

Referenznummer der Bekanntmachung: 36541-2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34512000 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die Personen- oder Güterbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchUO Zone 2 See

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

3372 BW Hardinxveld-Giessendam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der AG hat nach erfolgter europaweiter Ausschreibung den Bau und die Lieferung von zunächst einem und optional 3 weiterer Fahrgastschiffe für die Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchUO Zone 2 See, zugelassen für 300 Personen und ca. 40 Fahrräder vergeben.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 29/11/2018
Ende: 28/11/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 218-498895

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2018/S 2018-498895
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchUO Zone 2 See, zugelassen für 300 Personen und optional 3 weiterer

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/11/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardinxveld-Giessendam
NUTS-Code: NL337 Agglomeratie Leiden en Bollenstreek
Postleitzahl: 3372
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34512000 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die Personen- oder Güterbeförderung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

3372 BW Hardinxveld-Giessendam

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bau und Auslieferung eines zusätzlichem Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchUO Zone 2 See.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/11/2018
Ende: 28/11/2027
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardinxveld-Giessendam
NUTS-Code: NL337 Agglomeratie Leiden en Bollenstreek
Postleitzahl: 3372
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bau und Auslieferung eines zusätzlichem Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung auf der Kieler Förde nach BinSchUO Zone 2 See bis spätestens 30.06.2022 (Ablieferung des Schiffes in Kiel).

Gründe für die Änderung:

Die Nachbeauftragung ist auf Grundlage von § 132 Abs. 2 S.1 Nr.2 GWB bei dem AN erfolgt, weil ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen konnte und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die SFK überwacht den Neubau der Fahrgastschiffe vor Ort mit einer Bauaufsicht, die von der SFK gestellt wird. Die Vergabe der Auftragserweiterung an einen anderen AN würde das Erfordernis begründen, zeitgleich auf unterschiedlichen Werften die Bauaufsicht durchzuführen. Der im Wege der Auftragserweiterung zu vergebende Neubau würde nämlich zeitgleich mit dem zweiten und dritten im Vergabeverfahren EU-2018/S 018-036541 zu bauenden Schiff erfolgen. Die zeitgleiche Bauüberwachung an 2 unterschiedlichen Werftstandorten ist für die SFK aufgrund des Umstandes, dass genügend für eine Bauaufsicht auf diesem Anforderungsniveau fachlich geeignete Mitarbeiter bei der SFK nicht beschäftigt werden, nicht möglich. Eine Übertragung der Bauaufsicht auf einen externen Anbieter ist als Ersatzlösung nicht möglich, weil dies wiederum die Kontrolle des externen Anbieters durch die SFK erforderlich machen würde, wozu ebenfalls weder ausreichendes noch ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Dies gilt insbesondere, weil es sich bei den beauftragten Schiffen um technisch neuartige Produkte handelt. Dies erfordert eine intensive Vorortüberwachung durch die SFK. Außerdem würden hierdurch erhebliche Zusatzkosten entstehen.

Der Wechsel des AN wäre darüber hinaus mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die SFK lässt die bestellten neuen Fahrgastschiffe mit elektrischen Antriebskomponenten ausrüsten und von einer Bauwerft mit baugleichen Komponenten bauen. Dies wird auch für das im Wege der Erweiterung zu bestellende fünfte Fahrgastschiff umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die Ersatzteillagerung minimiert wird. Wird demgegenüber das sechste Schiff bei einem anderen AN bestellt, würden diverse andere Herstellerkomponenten zum Einsatz kommen. Die SFK müsste in diesem Fall die Ersatzteillagerung für 2 unterschiedliche Schiffstypen vorhalten.

Hinzu kommt, dass die durch den Einsatz eines anderen Schiffstyps zusätzliche Schulungen und Ausbildungen des Werkstattpersonals und der Schiffsbesatzungen (Kapitäne, Maschinisten, Matrosen), die von der SFK beschäftigt werden, erforderlich sind. Es müssen zeitgleich Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für 2 unterschiedliche Schiffstypen durchgeführt werden.

Diese Ersatzteillagerungen und Schulungsaufwendungen für 2 unterschiedliche Schiffstypen führen zu erheblichen Zusatzkosten für die SFK.

Der Auftragswert wird durch die Nachbeauftragung um 18,43 % und damit unterhalb der Grenze von § 132 Abs. 2 S.2 GWB erhöht.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Zu VII.2.1) ergibt sich darüber hinaus aus § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3, S. 2 GWB: Die LH Kiel hat in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger nach Erteilung des Ausgangsauftrages beschlossen, die Fahrplanleistungen auf der Linie F2 von bisher 29 auf 41 Umläufe zu erhöhen. Um die Leistung zuverlässig und dauerhaft anbieten zu können, ist das zusätzliche Schiff erforderlich. Die Erhöhung der Anzahl der Umläufe war bei Ausschreibung und Erteilung des Ursprungsauftrages nicht vorhersehbar. Der erweiterte Auftragsumfang, der der SFK durch die LH Kiel erteilt worden ist, lässt sich auch nicht durch die 3 im Grundauftrag enthaltenen Optionsschiffe abdecken. Diese sind nämlich für die bereits vorher beauftragten Verkehre auf der Linie F1 erforderlich. Die Abmessungen der Schiffe aus dem Grundauftrag sind zu groß für den Einsatz auf der Linie F2 und die Transportkapazität für Fahrräder ist zu gering. Ab dem 1.7.2019 hat die SFK die kostenlose Fahrradmitnahme auf der Linie F2 i.A. Kiels umgesetzt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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