Unterhalts- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmatten in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2021-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmatten in 3 Losen
Unterhalts- und Glasreinigung sowie Reinigung der Schmutzfangmatten.
Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmatten Vermessungsamt Borna
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Turnusmäßige Unterhaltsreinigung sowie Reinigung von Schmutzfangmatten.
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Glasreinigung Vermessungsamt Borna
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Turnusmäßige Glas- und Rahmenreinigung.
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Unterhaltsreinigung Bahnhofsstraße Grimma
Bahnhofstraße 5
Gebäude 42
Haus 9
04668 Grimma
Turnusmäßige Unterhaltsreinigung.
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A): Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Korruption; Betrug, Subventionsbetrug; Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B): Entrichtung von Steuern.
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
— Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C): Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen; Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen; Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Insolvenz; Vergleichsverfahren; der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage; Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter; Einstellung der gewerblichen Tätigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen; Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
— Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A): Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere: Gewerbeanmeldung; Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug; Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B): Allgemeiner Jahresumsatz; Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist
Angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters: Mindestanforderung: mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre, dem Auftragsvolumen entsprechend, mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer); Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
— Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
— Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft – sofern erforderlich)
— Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich)
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe – sofern erforderlich)
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Zahlung eines Mindestlohnes
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Unter den einzureichenden Unterlagem befinden sich pdf-Dokumente, die ggf. nicht beschreibbar sind. Diese können ausgedruckt, ausgefüllt und als Scan dem Angebot beigefügt werden. Übersichten und Wertungsmatrizen sind jedoch nur zur Information beigefügt und nicht zu befüllen. Wertungsrelevante Angaben sind im Leistungsverzeichnis zu machen,
— Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes ist i. d. R. die Registrierung auf eVergabe.de und die Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen finden Sie unter http://www.evergabe.de.
Für die Installation des AI Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen Montag bis Freitag von 8.00-17.00 Uhr (Telefon: +49 3[gelöscht] oder +49 3[gelöscht]; E-Mail: [gelöscht]) zur Verfügung. Weiterhin finden sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
— Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich Selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf der Vergabeplattform dringend empfohlen.
— Bitte berücksichtigen Sie für Ihre elektronische Angebotsabgabe, dass die Übertragung Ihrer Angebotsunterlagen aufgrund großer Datenmengen längere zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der Erstmaligen elektronischen Angebotsabgabe, als auch generell, Kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform ein.
— Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bei abruf der Unterlagen durch den Bieter auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Fragen, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich in Textform unverzüglich bzw. bis zum in den Vergabeunterlagen benannten Termin anzuzeigen. Anfragen und Hinweise sind ausschließlich in Textform per Nachricht über das AI Bietercockpit oder per E-Mail der Vergabestelle an die Adresse [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.