Ermittlung der Belastungsquellen des Altbergbaus im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie — Zwickauer Mulde, Teilprojekte 1 A — D Referenznummer der Bekanntmachung: 44-Z348/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung der Belastungsquellen des Altbergbaus im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie — Zwickauer Mulde, Teilprojekte 1 A — D
Ermittlung der Belastungsquellen des Altbergbaus im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie — Zwickauer Mulde, Teilprojekte 1 A — D.
Sachsen
Ermittlung der Belastungsquellen des Altbergbaus im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie — Zwickauer Mulde, Teilprojekte 1 A - D.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung.
— Hochschulqualifikation, ggf. Nebenqualifikation und / oder Projektreferenzen der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter: erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen der Hydro-Geologie, Chemie, Gebietshydrologie, Hydrometrie / Abflussmessung, Gewässergütebeprobung und des Altbergbaus (in Form von Qualifikationen und/oder Projektreferenzen),
— Hierbei insbesondere Fachkunde zur Gewässergütebeprobung, Abflussmessung und zu Laboruntersuchungen nach den in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung (siehe Datei 03_LB Ermittlungen Altbb ZM) geforderten Methoden (Qualifikationen und / oder Projektreferenzen),
— namentliche Nennung der vorgesehenen Mitarbeiter,
— Ggf. Nennung von Nachauftragnehmern mit zu bearbeitendem Themenkreis,
— Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten 4 Jahre:
— Referenzen im Rahmen der Ursachenermittlung von Schadstoffbelastungen von Flussgebieten, mit dem Schwerpunkt altbergbauliche Quellen, Gewässergüte, Probenahme, Abflussmessungen. Referenzen beinhalten mindestens ein erfolgreiches Beispiel eines Projektes zur Ursachenermittlung von bergbautypischen Schadstoffbelastungen in Fließgewässern. Der Referenz ist ein Link oder Dokument (PDF) zur Einsicht in das Projektbeispiel (Abschlussbericht im Idealfall) beizufügen.
— Referenzen und einschlägige Erfahrungen zu sowohl grundlegenden geografischen (Ortskenntnis) als auch altbergbaulichen Kenntnissen zum Projektraum Zwickauer Mulde in Sachsen,
— Die Zusammenstellung der Referenzen soll alle genannten Bereiche mindestens einmal abdecken.
— Akkreditierung des Labors für Analysen der Gewässergüte (siehe Anlage 2 der Leistungsbeschreibung Datei 03_LB Ermittlungen Altbb ZM).
— Datenschutz- und Datensicherungskonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363