Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT/FT)-Umnutzung des ehemaligen Berufsbildungszentrums in Geesthacht zum Verwaltungszentrum Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 242-598122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT/FT)-Umnutzung des ehemaligen Berufsbildungszentrums in Geesthacht zum Verwaltungszentrum Süd
Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT/FT, Anlagengruppe 4-6 und 8) gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die nachfolgenden Leistungen:
„Umnutzung BBZ in Geesthacht“ in den LPH 1 - 8.
21502 Geesthacht
Das ehemalige Berufsbildungszentrum in Geesthacht soll zum Verwaltungszentrum Süd umgebaut werden. Das Objekt soll für die neue Nutzung umgebaut und saniert werden. Eine nachhaltige und sinnvolle energetische Sanierung ist dabei zu berücksichtigen. Das Objekt wurde als Schulgebäude geplant, errichtet und als Berufsbildungszentrum genutzt. Der geplante Umbau beinhaltet die Unterbringung von 6 Fachdiensten unter Berücksichtigung der Anforderungen zeitgemäßer Arbeitsplatzgestaltung. Für die zukünftige barrierefreie Erschließung des Gebäudes sollen zwei stufenlose Zugänge hergestellt werden, sowie ein bereits im Gebäude angelegter Fahrstuhlschacht durch Einbau eines Aufzugs aktiviert werden.
Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT/FT, Anlagengruppe 4-6 und 8)“ gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die nachfolgenden Leistungen:
„Umnutzung BBZ in Geesthacht“ in den LPH 1 - 8.
Die Beauftragung erfolgt stufgenweise.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Leistungsbild „Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)“ als 1. Stufe beauftragt. Die Leistungsphasen 4 und 5 werden als 2. Stufe, die 3 /
3 / 5.
5 Leistungsphase 6 und 7 als 3. Stufe und die Leistungsphase 8 als 4. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2, 3 und 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach der LPH 3) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung technische Ausrüstung (ELT/FT)-Umnutzung des ehemaligen BBZ Geesthacht zum Verwaltungszentrum Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-rz.de