Medizinische Hotline (01/MA/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Hotline (01/MA/2021)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die medizinische Beratung von Versicherten und Mitarbeitern der Auftraggeberin durch Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal (Inbound-Telefonie, Videotelefonie/Video-Chats). Im Rahmen der Beratung erfolgen Rückrufe (Outbound sowie Videotelefonie/Video-Chat). Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer ein Terminmanagement und die Überprüfung redaktioneller Texte.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die medizinische Beratung von Versicherten und Mitarbeitern der Auftraggeberin durch Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal (Inbound-Telefonie, Videotelefonie/Video-Chats). Im Rahmen der Beratung erfolgen Rückrufe (Outbound sowie Videotelefonie/Video-Chat). Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer ein Terminmanagement und die Überprüfung redaktioneller Texte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische Hotline (01/MA/2021)
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.