IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und Fachanwendung Gewerbeverfahren_Angebot Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-O-004

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wurzen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und Fachanwendung Gewerbeverfahren_Angebot

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-O-004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.

Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.

Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

04808 Wurzen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) ist gestartet.

Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.

Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.

Anforderungen/Funktionen Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung:

— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u.a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge - ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,

— die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss mindestens die folgenden Funktionen aufweisen:

Registrieren, Beantragen, Bearbeiten I, Anhörung, Bearbeiten II, Genehmigen und Bescheiden, Übermittlung Bescheid, Abrechnen, Informieren, Kontrollieren, Verlängern

— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.

Anforderungen/Funktionen Fachanwendung Gewerbe:

— Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien „Gewerbe anmelden“, „Gewerbe ummelden“ und „Gewerbe abmelden“ umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,

— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen

— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.

Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u.a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal 4 Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des fachlich-inhaltlichen Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts zur Projektorganisation und zum Personaleinsatz / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des fachlich-inhaltliches Umsetzungskonzepts sowie des Konzepts zur Projektorganisation und zum Personaleinsatz / Gewichtung: 12 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 007-011714
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren Softwareentwicklung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.exxeta.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortführung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff. 1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bewerber eine angemessene Frist setzen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKR6U9.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021

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