IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und Fachanwendung Gewerbeverfahren_Angebot Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-O-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wurzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und Fachanwendung Gewerbeverfahren_Angebot
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
04808 Wurzen
Das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) ist gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Anforderungen/Funktionen Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung:
— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u.a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge - ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
— die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss mindestens die folgenden Funktionen aufweisen:
Registrieren, Beantragen, Bearbeiten I, Anhörung, Bearbeiten II, Genehmigen und Bescheiden, Übermittlung Bescheid, Abrechnen, Informieren, Kontrollieren, Verlängern
— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
Anforderungen/Funktionen Fachanwendung Gewerbe:
— Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien „Gewerbe anmelden“, „Gewerbe ummelden“ und „Gewerbe abmelden“ umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,
— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen
— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u.a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal 4 Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren Softwareentwicklung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.exxeta.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff. 1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bewerber eine angemessene Frist setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKR6U9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363