Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Winterdienst für 28 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, aufgeteilt auf 21 Lose, mit einer Gesamtfläche von ca. 46.016 m2.
Levo-Park
Bad Segeberg
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 18 700 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Molfsee
Molfsee
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 226 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Hohenwestedt
Hohenwestedt
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 247 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
NMS - Mitte
Neumünster
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 420 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
NMS- Einfeld
Neumünster
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 132 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
NMS- Gadeland
Neumünster
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 130 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
NMS -Amtsgericht
Neumünster
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 072 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Krogaspe
Krogaspe
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 2 310 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
NMS - Süd
Neumünster
Winterdienst für zwei Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 7 510 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Heide
Heide
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 362 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Henstedt-Ulzburg
Henstedt-Ulzburg
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 817 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Pinneberg - Polizeirevier
Pinneberg
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 2 130 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Pinneberg - Amtsgericht
Pinneberg
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 340 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Norderstedt - Polizeirevier
Norderstedt
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 335 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Norderstedt - Amtsgericht
Norderstedt
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 909 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Bad Segeberg
Bad Segeberg und Wahlstedt
Winterdienst für zwei Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 1 001 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Bad Segeberg - PAR
Bad Segeberg
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 003 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Ahrensburg
Ahrensburg, Ammersbek, Großhansdorf
Winterdienst für drei Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 1 516 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Reinbek
Reinbek, Wentorf bei Hamburg und Glinde.
Winterdienst für drei Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 1 326 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Schwarzenbek
Schwarzenbek
Winterdienst für eine Liegenschaft mit einer Fläche von ca. 1 450 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Geesthacht
Schwarzenbek und Geesthacht
Winterdienst für zwei Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 1 080 m2.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Winterdienst), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018-2020).
3. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018 - 2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet des Winterdienstes (bezogen auf die m2 - Zahl der von Ihnen eingereichten Angebote) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Referenzen:
Die in den Referenzen nachgewiesenen Räumflächen (m2 - Angaben) müssen zusammenhängend sein, bzw. jeweils einer oder mehrerer benachbarter Liegenschaft angehören.
Je Referenz ist ein aktueller und erreichbarer Ansprechpartner zu benennen.
Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, bei denen der Winterdienst verantwortlich durch den Auftragnehmer gesteuert wird (= Einsatzauslösung durch den Auftragnehmer).
Für alle Nachweisverträge sind mindestens 2 Referenzen mit Räumflächen von jeweils > 1 000 m2 einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet,bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht..
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Andre Schwarz (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem „Angebot“ sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios mit Darstellung des Fuhrparks (max.4 DIN-A4-Seiten).
3. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
4. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
5. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
6. Preisblatt pro angebotenem Los
7. Komplette Leistungsverzeichnisse pro angebotenem Los als Excel-Datei. Beachten Sie bitte, dass die Excel Datei in mehrere Tabellenblätter aufgeteilt ist und das ALLE gelb hinterlegten Felder mit Werten ausgefüllt werden müssen. So kann ein eventueller Ausschluss durch fehlende leistungsbezogene Angaben gem. § 56 Abs. 3 VgV vermieden werden.
Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]