Schulungsleistungen ITIL Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulungsleistungen ITIL
Dataport stellt allen Mitarbeiter/innen sowie den Mitarbeiter/innen der Verwaltungen in seinen Trägerländern ein vielseitiges IT-Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen die Schulungsleistungen ITIL und die dazu gehörigen Zertifizierungen.
Dataport stellt grundsätzlich allen Mitarbeiter/innen sowie den Mitarbeiter/innen der Verwaltungen in seinen Trägerländern ein vielseitiges IT-Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Bedarfe an verschiedenen Schulungen zum Thema ITIL beabsichtigt Dataport daher, einen Rahmenvertrag zum Abruf von Präsenz- und Onlineschulungen mit den in Anlage 1 genannten Inhalten abzuschließen. Die abrufbaren Schulungsseminare werden in Präsenz- bzw. Onlineform durchgeführt. Am Ende des Seminars steht die Prüfung und Zertifizierung des Seminarteilnehmenden.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind daher Schulungsleistungen hinsichtlich ITIL 3 und ITIL 4. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre ab Zuschlagserteilung mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate.
Optional kann eine einmalige Verlängerung um 12 weitere Monate durch die öffentliche Auftraggeberin vereinbart werden. Die Verlängerungsoption wird spätestens 3 Monate vor Vertragsende dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin schriftlich mitgeteilt.
Verlängerungsoption durch die öffentliche Auftraggeberin.
Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der Einfachen Richtwertmethode. Maßgeblich für die Bewertung der Leistung sind die didaktischen Anforderungen, die der Bieter mit dem Unterrichtskonzept einzureichen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Referenzen
Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
—Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. auch vergleichbare Anzahl von Kursen) beschreiben.
ITIL-Trainer/innen
Die Trainer:innen müssen akkreditierte Dozent:innen für das Produkt ITIL sein. Die Angaben zu den Trainer:innen werden daraufhin überprüft, ob die benannten Dozent:innen den Nachweis erbringen können.
Qualitätsmaßnahmen
Die Angaben zu den „Qualitätsmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen eine ATO Akkreditierung (akkreditierte Trainingsorganisation) besitzt.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
—deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
—dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
—Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
—Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
—Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).
Erkennt ein Bieter Fehler / Unklarheiten / Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (1.7.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen.
Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“