Photovoltaik (20E00204 – 21840117 PR Westerland/Grundsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 20E00204 - 21840117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Photovoltaik (20E00204 – 21840117 PR Westerland/Grundsanierung)
Für das in ca. 1904 ursprünglich als Amtsgericht errichteten und heute als Polizeidienststelle genutzten Hauptgebäudes im Kirchenweg 21 in 25980 Westerland/Sylt sind Grundinstandsetzung-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie der Abbruch und Neubau einer Garagenanlage geplant.
PR Westerland/Sylt
Auf dem Flachdach des Anbaus befindet sich in der Höhe von ca. 9 m der 1. Teil der PV-Anlage. Der Wechselrichter für diesen Anlagenteil wird auf dem Dachboden des Bestandsgebäudes über eine Wandhalterung montiert. der 2. Teil der PV-Anlage befindet sich auf dem Flachdach, mit einer Höhe von ca. 3,8 m des Garagenneubaus. Der Wechselrichter für die Anlage auf dem Garagendach wird an der Garagenaußwenwand Richtung Norden untergebracht. Die Dächer auf denen sich die Anlagenteile befinden sind beide mit einer Attika umgeben.
Beide Anlagenteile werden in Südausrichtung ausgeführt und müssen mit PV-Modulen, mit mindestens 330 kWp aufgebaut werden.
Die zu errichtende Photovoltaikanlage soll im Netzparallelbetrieb arbeiten. Die Anlage wird nach dem Prinzip Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung betrieben.
Die Verbindungsleitungen vom Dach zum Zählerschrank werden im Gebäude auf Kabelbahnen und Steigetrassen verlegt. Die Zuleitung des Wechselrichters zu der Garage wird durch eine Hauseinführung in einem Kabelgraben mit den anderen Zuleitungen verlegt.
Die Aufdachkonstruktion muss komplett in den Potenzialausgleich mit eingebunden werden und es muss bei Hauseinführungen ein Überspannungsschutz vorgesehen werden.
Photovoltaikanlagen
PV-Anlage Anbau:
— 14 St. Module mit Tragkonstruktion,
— 1 St. Wechselrichter, Solarkabel,
— 1 St. Datenlogger,
— 1 St. Feuerwehrsicherheitsschalter,
— 2 St. Generatoranschlusskasten.
PV-Anlage Garage:
— 42 St. Module mit Tragkonstruktion,
— 1 St. Wechselrichter, Solarkabel,
— 1 St. Datenlogger,
— 1 St. Feuerwehrsicherheitsschalter,
— 2 St. Generatoranschlusskasten, Zuleitungen, Unterverteilung und Zählerschrank.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Photovoltaik (20E00204 - 21840117 PR Westerland/Grundsanierung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
Veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,
— gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]