Miete von Druck- und Kopiertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-26 SMI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Druck- und Kopiertechnik
Miete von Druck- und Kopiertechnik über 5 Jahre.
Dresden
Befristete Gebrauchsüberlassung von Druck- und Kopiertechnik mit unterschiedlichen technischen Parametern über einen Zeitraum von 60 Monaten; dem Auftrag geht eine 2-wöchige Teststellung voraus.
Funktionserweiterungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. B 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften (EEE Teil IV: Kap. B und C),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Miete Multifunktionsgeräte), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
— Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5). Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018 bis 2020),
— 3 Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Kalenderjahren mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen,
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Nennung der Auftraggeber ggf. mit deren Kontaktdaten,
3. Leistungszeitraum,
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde
— Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetzte zur Produktionssicherheit (RL 2004/108EG); CE-Zertifizierung,
— Zertifikat des Herstellers über die Einhaltung der Umweltmanagementnorm bei der Herstellung des Systems gem. DIN EN ISO 14001:2005-06 bzw. ISO 14001:2004,
— PTS Prüfzeugnis (Papiertechnische Stiftung) Dokumentenechtheit,
— Nachweis des Gütesiegels „Blauer Engel“ nach RAL-ZU 205 oder Herstellererklärung und Prüfbericht nach ISO 7779.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) ist in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de