Stromzählerwechsel (Moderne Messinstrumente) Referenznummer der Bekanntmachung: R 4582/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromzählerwechsel (Moderne Messinstrumente)
Die TraveNetz GmbH sucht für den Turnuswechsel von Stromzählern Rahmenvertragspartner für den Zählerwechsel (mME) und die Zählerablesung.
Die Zählermontagen dürfen nur durch qualifizierte Elektro-Fachkräfte ausgeführt werden. Elektrofachkraft im Sinne von (DIN/VDE/DVGW) und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen.
Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
Lübeck
Die TraveNetz GmbH sucht für den Turnuswechsel von Stromzählern Rahmenvertragspartner für den Zählerwechsel und die Zählerablesung (aufgeteilt in die Regionen 1 und 2).
Gerätetypen:
1. Eintarif-Drehstromzähler mME (Moderne Messeinrichtung) aber auch konventionelle Ferrariszähler,
2. Eintarif-Wechselstrom mME (Moderne Messeinrichtung) aber auch konventionelle Ferrariszähler,
3. Zweitarifzähler elektronisch mit interner Uhr,
4. Zweitarifzähler mechanisch mit externem TRE (Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger),
5. Zweirichtungszähler elektronisch mit interner Uhr,
6. Zweirichtungszähler mechanisch mit externem TRE (Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger),
7. Wandlermessungen in Niederspanungsbereich 230/400, konventionelle Ferrariszähler und Schienenwandler bspw. 200/5 A. Es kommen ausschließlich Niederspannungsstromwandler der Reihe 200/5 ausgeführt als Schienen-Aufsteck-Stromwandler gemäß DIN VDE 0414 Teil 1, DIN 62400 und DIN EN 60044/1 in der jeweils gültigen Fassung zur Verwendung.
Zählerwechsel 2022
— ca. 13 000 St. Eintarif-Drehstromzähler,
— ca. 2 000 St. Eintarif-Wechselstromzähler,
— ca. 300 Wandlermessungen (NS),
Zählerwechsel 2023
— ca. 13 000 St. Eintarif-Drehstromzähler,
— ca. 2 000 St. Eintarif-Wechselstromzähler,
— ca. 300 Wandlermessungen (NS).
Zählerablesung 2022 und 2023
— ca. 13 000 St. Eintarif-Drehstromzähler,
— ca. 2 000 St. Eintarif-Wechselstromzähler,
— ca. 500 Mehrtarifzähler.
Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Der Gesamtbedarf wird in Teillosen vergeben.
Der Auftraggeber sieht eine Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern um weitere 24 Monate auf insgesamt 48 Monate Laufzeit vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 1.1 bis 1.3 abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)-(10) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Nachweis von Referenzkunden der letzten 3 Geschäftsjahre(vergleichbar in Art und Umfang der Leistung).
10. Nachweis der Eignung als Elektro-Fachkraft („Silke“-Schulung und „SiMon“-Schulung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4582/21.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR6E3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.