Durchführung der Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die 1. Entwürfe der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 599-1479
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die 1. Entwürfe der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Vorbereitung und Auswertung von Scoping-Terminen, die Durchführung von strategischen Umweltprüfungen (SUP) und FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Erarbeitung von Umweltberichten für die Entwürfe der 3 neu aufzustellenden Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein
Die Regionalpläne werden Festlegungen enthalten
— zur Raum- und Siedlungsstruktur,
— zum Wohnungsbau,
— zur gewerblichen Entwicklung,
— zu besonderen Gemeindefunktionen,
— zur gemeindlichen Entwicklung in den einzelnen Nahbereichen,
— zum Freiraum-, Landschafts- und Naturschutz,
— zum Schutz der Trinkwasserressourcen,
— zum Abbau oberirdischer Rohstoffe (SUP liegt bereits vor),
— zum Binnenhochwasserschutz,
— zum Küstenschutz,
— zu Tourismus und Erholung,
— zur Entwicklung der sozialen und technischen Infrastruktur sowie
— zu Verkehr und Mobilität.
Die Neuaufstellung der 3 Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III erfolgt in zeitlich parallel geführten Verfahren. Gemäß der Zeitplanung sollen die 3 Regionalplanentwürfe nebst Umweltberichten spätestens bis Ende 2021 vorliegen, um neben weiteren erforderlichen Abstimmungen (formelle Ressortabstimmung, Kabinettsbefassung) noch im April 2022 die förmlichen Beteiligungsverfahren einleiten zu können. Damit ergibt sich eine maximale Bearbeitungszeit von Mitte Juli bis Ende Dezember 2021 für die Durchführung von 3 strategischen Umweltprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Erstellung von 3 Umweltberichten. Die Übersetzung der Teile zur grenzüberschreitenden SUP ins Dänische soll bis Ende März 2022 vorgelegt werden.
Im Rahmen der SUP sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Regionalplanentwürfe auf die gesetzlich normierten Schutzgüter zu ermitteln und in den Umweltberichten zu beschreiben und zu bewerten.
Im Falle von Verzögerungen während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal einseitig um jeweils 3 Monate zur verlängern. Diese Option ist 2 Monate vor Ablauf des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrages bzw. vor Ablauf der ersten Verlängerungsoption wahrzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
4. Eigenerklärung über mind. drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2018-2020) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen in Bezug auf Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP) in der Regionalplanung unter Angabe des Leistungsumfangs, des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber,
5. Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung des Projektteams beim Bieter (Qualifikation des vorgesehenen Personals mit persönlichen Erfahrungen).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten),
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,
3. Angebotsschreiben,
4. Preisblatt,
5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle),
6. Darstellung über konzeptionelle Ausführungen zur zeitplangemäßen Umsetzung des Auftrags,
7. Darstellung der Personalressourcen und Qualifikation des vorgesehenen Personals.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 / 899-3331
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]