Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los 5 — Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/513
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los 5 — Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1
Los 5 — Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1.
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums
Humboldtplatz 1
09130 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung, ist die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Johannes-Kepler-Gymnasium Humboldtplatz 1, 09130 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant. In einer durchgeführten Studie/Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurden verschiedene Varianten zur Anordnung des Erweiterungsbaus untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlage A beigefügt). Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 für die erforderlichen Maßnahmen an den Außenanlagen im Rahmen der Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums gesucht. Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 - 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.4 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.3 entfallen die Grundleistungen Nr. 6a) und 6b) der Leistungsphase 6 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 ersetzt bei Abruf die Grundleistungen Nr. 7b1) und 7b2) der Leistungsphase 7 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht. Die geschätzten Baukosten für die Herstellung der Außenanlagen im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums betragen:
— Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 500: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Fläche herzustellende Außenanlagen: ca. 1 400 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 - 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.4 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.3 entfallen die Grundleistungen Nr. 6a) und 6b) der Leistungsphase 6 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 ersetzt bei Abruf die Grundleistungen Nr. 7b1) und 7b2) der Leistungsphase 7 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) in Textform nach § 126 b BGB.
2. Anlage 3 zum Architekten-/Ingenieurvertrag - Besondere Leistungen.
3. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen.
4. Nachweis der persönlichen Referenzen A des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.1).
5. Nachweis der persönlichen Referenzen B des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.2).
6. Nachweis der persönlichen Referenzen C des vorgesehenen Bauüberwachers mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3).
7. Kapazitätsplanung (Zuschlagskriterium Nr. 4).
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Architekten-/Ingenieurvertrages (HOAI) einschließlich der Anlage 3 Besondere Leistungen ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Punktwert im Kriterium Nr. 1 Honorarangebot.
Besteht auch hier Gleichstand der bestplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los 5 — Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]