Planung, Fertigung und Austausch von Saugzugventilatoren der Verbrennungslinie 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: VOB OV 2021-189
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Fertigung und Austausch von Saugzugventilatoren der Verbrennungslinie 1 und 2
Neufertigung und Austausch von Saugzug der Verbrennungslinie 1 und 2.
Gegenstand der Ausschreibung „Vergabeeinheit 2“ sind alle Lieferungen und Leistungen, die für die Herstellung, Lieferung, Einbringung und Montage der ausgeschriebenen Komponenten erforderlich sind. Die Vergabeeinheit 2 ist in der zugehörigen Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben und besteht im Wesentlichen aus:
— Saugzugventilator mit Antrieb,
— Schalldämpfer,
— Anpassung Rauchgaskanäle,
— Ersatzteile.
Bei der Auslegung der Saugzugventilatoren ist besonders die Schnittstelle zur VE 1 (Rauchgaskondensation und Wärmepumpen), zu beachten. Insbesondere ist zu beachten, dass zwar eine ständige Umwälzung des Kondensates über die Wärmetauscher der Rauchgaskondensation stattfindet, die Unterkühlung jedoch, je nach dem Wärmebedarf, variiert.
Die Planungs- und Bauleistungen sind, vorbehaltlich der Zuschlagserteilung im September 2021 und einer anschließenden Planung, Fertigung und Montage, im Zeitraum September 2021 bis Januar 2023 zu erbringen.
EFRE- Mittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation des Bieters sowie seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend),
— Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen (insbesondere nach §§ 123, 124 GWB; auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklärungen zum Angebot“),
— Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu weiteren landesrechtlichen
Anforderungen (auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklärungen zum Angebot“).
— Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Bonitätsnachweis durch Bankenerklärung mit Angaben über Zahlungsverhalten und Kreditrahmen sowie eine Kurzdarstellung der Aktiva/Passiva des Unternehmens,
— Nachweis des Bestehens einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes; im Falle der Auftragserteilung gelten die – u. U. weitergehenden – Anforderungen gemäß § 18 des Vertrages, d. h. der AN hat ggf. seinen Versicherungsschutz anzupassen bzw. zu erhöhen.
— Der Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in jedem Jahr mindestens 2,5 Mio. EUR betragen (Mindestanforderung). Für Bietergemeinschaften gilt, dass der kumulierte Umsatz aller Mitglieder die vorstehende Mindestanforderung erfüllen muss. Die Nichterfüllung
Der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
— Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter möglichst viele Referenzen über Aufträge, die dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die eingereichten Referenzen sollten die hier ausgeschriebenen Leistungen der Planung und des Engineering, der Fertigung, Lieferung, Montage, Schulung, Inbetriebnahme und Dokumentation der vorstehend genannten Teilanlagen in ihrer Gesamtschau abdecken.
Dabei hat die Darstellung der Referenzaufträge jeweils mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
—— den Projekttitel,
—— den Auftraggeber mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit,
—— den Planungs- und Abwicklungszeitraum,
—— eine kurze Gesamtprojektbeschreibung,
—— eine Beschreibung des erbrachten Leistungsumfanges,
—— eine Darstellung zur Kundenzufriedenheit,
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z.B. SCC oder vergleichbar),
—— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar),
—— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Umweltmanagementsystem ISO 14001 (oder vergleichbar),
—— Nachweise/Zertifikate über schweißtechnische Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-2 (oder vergleichbar).
— Referenzen:
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit durch Referenzen
Im Rahmen der Eignungsprüfung gilt darüber hinaus folgende Mindestanforderung, die der Bieter – bei Bietergemeinschaften die Bietergemeinschaft insgesamt - zu erfüllen hat, anderenfalls ein Ausschluss vom Wettbewerb erfolgt:
Es sind mindestens 3 Referenzen von ab dem 1.1.2016 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Anlage) ausgeführten Aufträgen einzureichen, die eine Anlagenlieferung zum Gegenstand haben, die – kumulativ:
—— ein Saugzuggebläse mit einer Fördermenge von mindestens 80 000 m3/h i. N. f.,
—— ein Saugzuggebläse der Bauart Radialventilator,
—— Aufstellungsbedingungen: hinter bzw. innerhalb einer nassen Rauchgasreinigung.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
— Nachweise/zertifikate:
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich nur diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Nachweis bzw. das jeweilige Zertifikat verfügen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft. Hiervon ausgenommen ist der Nachweis/das Zertifikat über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar), über das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verfügen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zum Angebotswettbewerb zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen,
— Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird,
— Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus,
— Beschreibung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und der Gründe und Motive für den Zusammenschluss.
Für die Bietergemeinschaftserklärung ist der auf der Vergabeplattform vorgegebene Vordruck „A07 Erklärung Bietergemeinschaft VE2“ zu verwenden. Die Beschreibung der Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hat verbal auf einem gesonderten Dokument zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.
Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die unter Abschnitt Nr. 3.3.1 bis 3.3.3 geforderten Nachweise vorzulegen und Erklärungen abzugeben, soweit dort nichts anderes bestimmt ist. Ein Ausschluss der Bietergemeinschaft erfolgt, wenn die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6 EU Abs. 1 VOB/A, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält.
Im Übrigen beurteilt der Auftraggeber die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft; gegen kein Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe bestehen.
Sofern der Bieter beabsichtigt, einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer für eine Eignungsleihe im Sinne von § 6d EU VOB/A in Anspruch zu nehmen, sind dessen Benennung und die Abgabe der genannten Erklärung zwingend erforderlich. Es gelten die Anforderungen des § 6d EU VOB/A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland